4.1.14 Vorlageakten

Vorlageakten sind eigentlich "ganz normale" Akten, deren Kurzbezeichnung mit "Vorlage ..." beginnt. Sie haben in ADVOKAT eine ganz bestimmte Funktion.

In einen Vorlageakt können Sie Aktinhalte vordefinieren, und zwar:

  • Vorlage-Leistungen mit den häufigsten Leistungen

  • Vorlage-Betreibungen mit den häufigsten Betreibungen

  • Vorlage-Forderungen mit gleichbleibenden Forderungsdaten.

Der Vorlageakt dient somit zur Unterstützung des (nicht so geübten) Anwenders. Wenn zum Beispiel ein Vorlageakt mit Vorlage-Leistungen existiert, werden bei Erfassung einer neuen Leistung zuerst diese Vorlage-Leistungen zur Auswahl präsentiert.

Außerdem gibt es noch causenspezifische Vorlageakten, mit denen Sie spezielle Causen (Gesellschaftsvertrag, Liegenschaftskauf, Übergabevertrag, etc.) abbilden können. Schließlich können auch klientenspezifische Vorlageakten angelegt werden, wenn zB bestimmte Klienten spezielle Mahnklagen, etc. erhalten sollen. Siehe dazu weiter unten.

Hinweis:

Wir liefern bei der Erstauslieferung einen Vorlageakt mit. Die Bezeichnung ist "Vorlage", als Klient1 haben wir "RA" eingegeben, als Gericht "G-1" (beliebig), als Anlagedatum und Ablagedatum "1.1.1901" (wichtig). Alle anderen Felder haben keine Funktion und können leer bleiben.

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