...
In der Abrechnungsart K = Klient Einheitssatz werden aufgenommen:
- alle Hauptleistungen inkl. Einheitssatz
- die Barauslagen, die als gerichtlich ansprechbar gekennzeichnet sind
- bei Nebenleistungen erfasste Barauslagen, die als gerichtlich ansprechbar gekennzeichnet sind.
Nicht aufgenommen werden (sie sind durch den Einheitssatz abgedeckt):
- Nebenleistungen
- Barauslagen von Haupt- und Nebenleistungen, die nicht als gerichtlich ansprechbar gekennzeichnet sind
"K" steht für Klient. Diese Abrechnung wird dem Klienten (Rechtsschutzversicherung, etc.) gegenüber verwendet.