8.2.3 K = Klient Einheitssatz
In der Abrechnungsart K = Klient Einheitssatz werden aufgenommen:
alle Hauptleistungen inkl. Einheitssatz
die Barauslagen, die als gerichtlich ansprechbar gekennzeichnet sind
bei Nebenleistungen erfasste Barauslagen, die als gerichtlich ansprechbar gekennzeichnet sind.
Nicht aufgenommen werden (sie sind durch den Einheitssatz abgedeckt):
Nebenleistungen
Barauslagen von Haupt- und Nebenleistungen, die nicht als gerichtlich ansprechbar gekennzeichnet sind
"K" steht für Klient. Diese Abrechnung wird dem Klienten (Rechtsschutzversicherung, etc.) gegenüber verwendet.
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