8.2.3 K = Klient Einheitssatz

In der Abrechnungsart K = Klient Einheitssatz werden aufgenommen:

  • alle Hauptleistungen inkl. Einheitssatz

  • die Barauslagen, die als gerichtlich ansprechbar gekennzeichnet sind

  • bei Nebenleistungen erfasste Barauslagen, die als gerichtlich ansprechbar gekennzeichnet sind.

Nicht aufgenommen werden (sie sind durch den Einheitssatz abgedeckt):

  • Nebenleistungen

  • Barauslagen von Haupt- und Nebenleistungen, die nicht als gerichtlich ansprechbar gekennzeichnet sind

"K" steht für Klient. Diese Abrechnung wird dem Klienten (Rechtsschutzversicherung, etc.) gegenüber verwendet.

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