8.2.2 L = Einzelleistung
In der Abrechnungsart L = Einzelleistungen werden aufgenommen:
alle Hauptleistungen ohne Einheitssatz-Zuschlag
alle Nebenleistungen
alle Barauslagen (auch gerichtlich nicht ansprechbare Barauslagen)
"L" steht für Leistungsverzeichnis. Diese Abrechnung wird dem Klienten (Rechtsschutzversicherung, etc.) gegenüber verwendet.
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