8.2.4 S = Stundensatz
In der Abrechnungsart S = Stundensatz werden (wie bei L = Einzelleistungen) aufgenommen:
alle Hauptleistungen ohne Einheitssatz
alle Nebenleistungen
alle Barauslagen
Bei jeder Leistung kann ein Sachbearbeiter und dessen Zeitaufwand angegeben werden. Die Berechnung des Verdiensts erfolgt auf Grund des Zeitaufwandes.
Zur Ermittlung des Stundensatzes, siehe Stundensatz-Abrechnung.
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