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In der Abrechnungsart S = Stundensatz werden (wie bei L = Einzelleistungen) aufgenommen:
- alle Hauptleistungen ohne Einheitssatz
- alle Nebenleistungen
- alle Barauslagen
Bei jeder Leistung kann ein Sachbearbeiter und dessen Zeitaufwand angegeben werden. Die Berechnung des Verdiensts erfolgt auf Grund des Zeitaufwandes.
Zur Ermittlung des Stundensatzes, siehe Stundensatz-Abrechnung.