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Durch den ERV Rückverkehr werden einige Bearbeitungsschritte in ADVOKAT Akten automatisiert. Dies geschieht nur, wenn Sie die ADVOKAT Forderungsbetreibung verwenden und nicht mit dem Programmteil ERV allein arbeiten.
  1. Aktzuordnung
ADVOKAT versucht, den ERV Rückverkehr automatisch dem richtigen Akt in der Aktenverwaltung zuzuordnen. Siehe dazu ERV Rückverkehr Details.
  1. Rückverkehr vom Typ "Aktenzeichen"
Rückverkehr vom Typ "Aktenzeichen" wird von den Gerichten automatisch an den Einbringer retour gesendet, sobald ein Aktenzeichen vergeben wird. Übermittelt wird nur das Aktenzeichen und kein anderer Inhalt, also kein PDF-Anhang, etc.
ADVOKAT trägt das Aktenzeichen automatisch im Aktenstamm ein und kennzeichnet den Rückverkehr-Datensatz automatisch als "erledigt".
  1. ERV Rückverkehr generiert Titel in der Aktenverwaltung
Im Programm Aktenverwaltung befindet sich zB eine Mahnklage, die via ERV abgesendet wurde. Wenn der Zahlungsbefehl im Rückverkehr einlangt, wird diese Leistung automatisch in einen Titel umgewandelt.
Dies geschieht
1. bei Zahlungsbefehlen und Exekutionsbewilligungen und
2. bei voll zugesprochenen Kosten und
3. wenn die zugrundeliegende Leistung im Akt ermittelt werden kann.
Wenn die Kosten nicht voll zugesprochen werden, wird der Titel nicht automatisch erfasst. In der Rückverkehrsliste scheinen solche Schriftsätze mit "Status = G" auf.
Besonderheiten beim Zahlungsbefehl: Es wird für jeden Beklagten je ein Titel retour übermittelt. ADOVKAT generiert bereits beim ersten Beklagten einen Datensatz "Titel" tituliert und trägt im Feld Gegen wen die Nummer des Beklagten ein. Bei einem weiteren Titel für den nächsten Beklagten wird dieser jeweils bei Gegen wen ergänzt. Wenn Gegen wen allen Gegnern entspricht, wird Gegen wen auf leer gesetzt.
Bei einem Zahlungsbefehl mit 2 Beklagten mit unterschiedlichem Vollstreckbarkeitsdatum wird folgende Zeile ins Weitere Vorbringen des Titels geschrieben: "#WV:Der Zahlungsbefehl gegen die ?. beklagte Partei wurde am xx rechtskräftig.#" Diese Zeile wird im Exekutionsantrag angedruckt.
Hinweis:
Die zugrundeliegende Leistung kann ermittelt werden, weil beim Hinverkehr für den Schriftsatz die Nachrichten-ID in ADVOKAT

...

abgespeichert wird. Wenn später zu dem Hinverkehr-Schriftsatz Rückverkehr ankommt, wird von den Gerichten meistens auch die Hinverkehr-ID zurück übermittelt. Anhand dieser ID sucht ADVOKAT die zugrundeliegende Leistung. Dies funktioniert nicht immer, manchmal geht die ID bei den Gerichten verloren.
  1. Löschen Folgebetreibung
Im Rahmen der Erstellung einer Klage wird im Akt auch eine Urgenz der Bewilligung (Folgebetreibung) eingetragen. Falls ADVOKAT eine solche findet, wird sie gelöscht. Die Identifizierung erfolgt aufgrund von Leistungskürzel und Datum in Verbindung mit der Leistungstabelle, Felder Folgebetreibung 1,2.
Eine neuerliche automatisch Kalendierung ist nicht möglich, da dies in vielen Kanzleien unterschiedlich gehandhabt wird. ZB bei Lohnexekution: Kalendierung auf 5SADLO Äußerung Drittschuldner; bei verbundener Exekution und Lohnexekution negativ: Vollzug der FEX.
  1. Erledigten Rückverkehr als Dokument in den Akt eintragen
Es ist möglich, dass der ERV Rückverkehr in der Aktenverwaltung als Datensatz Dokument gespeichert wird. Der einlangende ERV scheint somit als PDF in der Aktenverwaltung auf. Vorteil: Die Funktionen der Dokumentverwaltung sind anwendbar. Der Schriftsatz kann einfach als E-Mail versendet werden.
Voraussetzung ist, dass der Programmteil Dokumentverwaltung lizenziert ist.
Wenn im Fenster ERV Einstellungen die Option Erledigten Rückverkehr als Dokument in den Akt eintragen aktiviert ist, geschieht das automatisch.
Die Übernahme in die Aktenverwaltung geschieht, sobald der ERV Rückverkehr erledigt wird. Wenn ein Rückverkehr mehrere Anhänge hat, dann werden alle Anhänge einzeln als Datensatz Dokument gespeichert.

...

Wenn das nicht automatisch funktioniert, dann gibt es ersatzweise im Fenster ERV Rückverkehr denMenüpunkt Bearbeiten / Schriftsatz als PDF in den Akt. Mit dieser Funktion kann man auch nachträglich einen oder mehrere Rückverkehr-Schriftsätze markieren und die Übernahme durchführen. Die automatische Übernahme könnte zB daran scheitern, dass der Rückverkehr keinem Akt zugewiesen ist.
  1. Ladungen im Rückverkehr
Wenn eine Ladung im Rückverkehr einlangt, wird in der Aktenverwaltung ein Termin erfasst. Voraussetzung ist natürlich, dass die Ladung eindeutig einem Akt zugeordnet werden kann.
ADVOKAT erfasst einen Auswärtstermin mit Datum, Uhrzeit und Endezeit. Im Feld Von Benutzer wird der Sachbearbeiter eingetragen, der den Rückverkehr abgeholt hat. Im Feld Für SB wird der zuständige RA aus dem Fenster Aktenstamm eingetragen oder, wenn dieser leer ist, der SB aus dem Aktenstamm. Wenn im Aktenstamm beide Felder leer sind, bleibt auch im Termin das Feld Für SB leer.
Termine können auch inaktive Benutzer (siehe Benutzer neu anlegen oder ändern) betreffen. In diesem Fall keinen Termin einzutragen ist auch keine gute Lösung. Daher wird eine Warnung angezeigt:
Achtung: Es wurde in Akt XYZ ein Termin für einen leeren oder inaktiven Benutzer ('für SB') eingetragen, bitte kontrollieren Sie den Termin.
Im Feld mit/bei wird das Gericht und im Feld Memo der Ort der Verhandlung eingetragen, sofern diese Daten vom Gericht in formaler Form geliefert werden.
Hinweis: Im Terminkalender werden Termine mit Für SB leer standardmäßig bei allen Benutzern angezeigt. Wenn allerdings die Option keine leeren SB aktiv ist, dann werden diese nicht zugeordneten Termine unterdrückt. Siehe Termine suchen und filtern.
Bei einer Terminverlegung oder Abberaumung löscht ADVOKAT keinen Termin. Dies muss händisch geschehen!
  1. Drittschuldner automatisch verarbeiten
Im ERV Rückverkehr wird bei einer Exekutionsbewilligung (Exekution nach § 294a EO) auch der Drittschuldner aus der Anfrage beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger übermittelt.
ADVOKAT verarbeitet diese Daten nach Möglichkeit und speichert den Drittschuldner mit seinen Personendaten als Aktbeteiligten - genauer: als Beteiligten des Verpflichteten - ab.
In der Rückverkehrsliste gibt es die Spalte Status. Solange der Drittschuldner noch nicht über das Programm verarbeitet wurde, scheint dort der Status "3" auf. Die Verarbeitung geschieht nicht bereits beim Abholen des ERV Rückverkehr, sondern erst beim Erledigen der Rückverskehrliste (Menüpunkt Bearbeiten / Erledigen).
Voraussetzung ist, dass der Akt und der Verpflichtete eindeutig identifiziert werden kann. Dies geschieht meist vollautomatisch:
  1. anhand des zugehörigen ERV Hinverkehrs (Exekutionsantrag) oder
  2. anhand von Name1 und Geburtsdatum des Verpflichteten.
Wenn der Akt nicht identifiziert werden kann, müssen Sie das Feld Akt im Fenster ERV Rückverkehr füllen.
Wenn der Verpflichtete nicht identifiziert werden kann, weist eine Meldung darauf hin:
Der Verpflichtete 'Anton Muster' konnte nicht automatisch ermittelt werden, bitte wählen Sie den richtigen Aktbeteiligten.
Es wird die Liste der Aktbeteiligten angezeigt.
Verarbeitung der Drittschuldnerdaten (beim Erledigen des Rückverkehrs):
  1. Die übermittelten Drittschuldner werden im Fenster Personen Übernahme angezeigt; wenn der Drittschuldner bereits angelegt ist, wird er erkannt (in der Spalte Person ADVOKAT befindet sich bereits eine Kurzbezeichnung).
  2. Alle gelieferten Drittschuldner werden angezeigt und sind mit "x" markiert. Sie können die Markierung entfernen.
  3. Mit Doppelklick auf die Zeile können die Adressdaten bearbeitet werden.
  4. Im Feld Suchen können Sie eine bereits angelegte Person zuordnen, die die Automatik nicht identifiziert hat.
  5. Mit OK wird das Fenster geschlossen, der werden alle markierten Drittschuldner gespeichert und beim jeweiligen Verpflichteten mit der Funktion "Drittschuldner" eingetragen.
  6. Wenn alle Drittschuldner erfolgreich verarbeitet sind, wird in der Rückverskehrliste im Feld Status anstelle "3" ein "A" angezeigt.
Hinweis:
Wie es genau funktioniert, kann in den Einstellungen (Menüpunkt ERV / Senden / Einstellungen) festgelegt werden. In diesem Fenster gibt es drei Optionen:
Drittschuldnerübernahme aus Rückverkehr:
  1. Nie übernehmen
  2. Halbautomatisch mit Rückfrage (Standardeinstellung)
  3. Vollautomatisch ohne Rückfrage
  4. Nie übernehmen: Die Drittschuldner Übernahme aus dem ERV Rückverkehr ist ausgeschaltet.
  5. Halbautomatik: Das Fenster Personen Übernahme wird angezeigt, alle Personen sind mit "X" markiert und die markierten Drittschuldner werden übernommen. Das ist die Standardeinstellung.
  6. Vollautomatik: Kein Fenster wird angezeigt. Es wird angenommen, der Anwender habe bei der Halbautomatik einfach OK gedrückt, also werden alle vorgeschlagenen Drittschuldner ohne weitere Rückfrage übernommen.
Abb. 368: Fenster "Personen Übernahme", Drittschuldner verarbeiten
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Wir führen die Daten des Drittschuldners weiters im Protokoll an:
"Drittschuldner zum 1. Verpflichteten:
Brau Union AG
Reininghausgasse 1
1010 Wien"
  1. Prüfung ERV Rückverkehr auf Vollständigkeit
Um technische Fehler abzufangen, zB eine kaputte Datenbank, gibt es beim Abrufen des ERV Rückverkehrs eine dopptelt Absicherung. Vor dem Abruf des ERV Rückverkehrs wird pro ERV-Code eine Vollständigkeitsprüfung durchgeführt:
  1. Bilde Hashwert für den Rückverkehr der letzten 10 Tage, der in der Kanzlei gespeichert ist
  2. Bilde Hashwert für den Rückverkehr der letzten 10 Tage, der am ADVOKAT Server gespeichert ist
  3. Vergleiche diese beiden Werte.
Wenn die Hashwerte nicht übereinstimmen, dann unterscheiden sich die Rückverkehr-Nachrichten am ADVOKAT Server und lokal beim Anwender und es kommt folgende Meldung:
Die ERV Rückverkehr Schriftsätze, die im ERV-Journal und in der lokalen Datenbank gespeichert sind, wurden verglichen. Für den Code Rxxxxx wurde eine Abweichung festgestellt. Ursache kann ein gelöschter ERV Rückverkehr Schriftsatz sein. Sie können das ERV-Journal einsehen. Siehe dazu Advokat Hilfe, Kapitel "ERV-Journal".