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Für Zustellungen gibt es im Bereich der eZustellung und im ERV einen Zustellnachweis. Aufgrund der Koppelung hängen diese zusammen. Das bedeutet: Erst mit erfolgreichem Einlangen in den elektronsichen elektronischen Verfügungsbereich des ERV-Teilnehmers (d.h., sobald die ERV-Nachricht vom Empfänger abgeholt werden kann), wird ein Zustellnachweis an die absendende Behörde übermittelt (ohne relevante zeitliche Verzögerung).
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