🌍 Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
📗 Unterseiten
- 01 🌍 Teilnahme & Aktivierung
- 02 🌍 Zeitpunkte, Zustellung & Fristenlauf
- 03 🌍 Hinverkehr-Nachricht
- 04 🌍 Rückverkehr-Nachricht
- 05 🌍 Rückverkehrsperre (Urlaubsmeldung)
- 06 🌍 Benachrichtigung über Rückverkehr
- 07 🌍 eZustellung (Kopplung mit ERV)
- 08 🌍 ERV-Box, Übertragung großer Dateien
- 09 🌍 ERV-Telefonbuch
- 10 🌍 ERV - Datenschutz und Security
📑 Inhalt auf dieser Seite
Überblick
Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht die elektronische Kommunikation mit der Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften), aber auch das Kommunizieren mit jedem beliebigen ERV-Teilnehmer. Jeder Bürger und jedes Unternehmen kann am ERV teilnehmen. Dazu ist eine Registrierung erforderlich.
In ADVOKAT Online können Sie
Ihre Anschriftcodes (ERV-Teilnehmer-Kennungen) verwalten
Alle empfangenen und gesendeten ERV-Nachrichten einsehen (max. 3 Monate lang)
Die Empfangsbereitschaft vorübergehend deaktivieren (Rückverkehrssperre)
Eine E-Mail-Benachrichtung über erhaltene Nachrichten einrichten
Ihren Anschriftcode mit Ihrem eZustellung-Postfach (Anzeigemodul) koppeln / entkoppeln
Um ERV-Nachrichten senden und empfangen zu können, benötigen Sie zusätzlich ein ERV-Programm (z.B. ADVOKAT).