đ Zentrales Melderegister
Ăberblick
Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist eine Datenbank des Bundesministeriums fĂŒr Inneres (BMI) und vereint die Daten aller österreichischen Meldebehörden. Im ZMR sind alle in Ăsterreich gemeldeten Menschen (natĂŒrliche Personen) erfasst.
Die ZMR-Onlineabfrage ist per Gesetz nur jenen Personen zugĂ€nglich, die regelmĂ€Ăig MeldeauskĂŒnfte zur erwerbsmĂ€Ăigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder AnsprĂŒchen benötigen. Im Einzelfall darf eine Abfrage nur fĂŒr die glaubhaft gemachten Zwecke erfolgen (Meldegesetz § 16a Ziffer 5).
Abfrage
FĂŒr die Abfrage sind folgende Angaben erforderlich:
Vorname
Familienname
Ein weiteres Identifikationsmerkmal (z.B. Geburtsdatum, PLZ)
BegrĂŒndung fĂŒr die Abfrage
Prinzipiell gilt, dass alle Daten vollstĂ€ndig angegeben werden mĂŒssen (keine AbkĂŒrzungen, keine Wildcards). Ausnahmen:
Beim Feld StraĂe kann auch ein Namensteil eingegeben werden (z.B. Hauptstr*). In diesem Fall muss aber zusĂ€tzlich Ort oder PLZ angegeben werden.
Beim Feld Hausnummer ist nur die Nummer ohne ZusĂ€tze einzugeben, also z.B. nur "48" fĂŒr die Hausnummer "48b/2/3".
Wenn eine Person mehrere Vornamen hat, sollte zunĂ€chst nur der erste Vorname bis zur ersten Leerstelle angegeben werden. Bei fehlender Eindeutigkeit kann im nĂ€chsten Schritt ein weiterer Vorname ergĂ€nzt werden. Doppelvornamen mit Bindestrich (z.B. Karl-Heinz) mĂŒssen mit Bindestrich ausgeschrieben werden.
Wir empfehlen die PLZ als zusÀtzliches Kriterium zu verwenden.
Ausnahme: Bei Wien, Graz, Klagenfurt, Linz und Salzburg empfehlen wir den Ort als zusÀtzliches Kriterium.
Bei Ăsterreichern empfehlen wir die Staatsangehörigkeit als zusĂ€tzliches Kriterium.
Die internen Angaben (abgesehen von BegrĂŒndung) sind nicht erforderlich und werden auch nicht an das ZMR ĂŒbermittelt. Diese werden jedoch im Logbuch protokolliert und können so fĂŒr interne Zwecke (z.B. Auswertungen) dienen.
Wenn es keine aktuellen Daten zur Person gibt, ist diese wahrscheinlich verstorben (Sterbevermutung).
Wenn das KÀstchen "Sterbedatum" angehakt ist, wird bei Sterbevermutung zusÀtzlich das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) abgefragt, um das Sterbedatum zu ermitteln.
Wenn die Person tatsÀchlich verstoben ist, werden im Abfrageergebnis Sterbedatum, Sterbeort und letzter Hauptwohnsitz laut ZPR angedruckt.
Das Sterbedatum wird z.B. in diesen FÀllen benötigt:
im Exekutionsverfahren zur Forderungsanmeldung im Verlassenschaftsverfahren
im Grundbuch zur Löschung von personenbezogenen Dienstbarkeiten
Achten Sie gut darauf, mit welchen Parameter Sie die Abfrage vornehmen, da auch eine Negativauskunft die GebĂŒhrenpflicht beim ZMR auslöst.
Um kostenpflichtige NegativauskĂŒnft zu vermeiden, wird geprĂŒft, ob die Angaben fĂŒr PLZ, Ort und StraĂe stimmig sind. Wenn nicht, wird eine Liste angezeigt, um die passende Angabe auszuwĂ€hlen.
Unstimmigkeit von PLZ und Ort
Unstimmigkeit von Ort und StraĂe
Auch wenn kein Vorschlag fĂŒr eine passende Angabe gefunden wird, werden Sie entsprechen darauf hingewiesen.
Als Ergebnis erhalten Sie einen Auszugs aus dem ZMR als PDF-Dokument. Beispielsweise sind folgende Fallkonstellationen möglich:
Kein eindeutiger Treffer
Wenn aufgrund Ihrer Angaben mehr als eine Person im ZMR gefunden wird, erhalten Sie keine Auskunft und keine Auswahlmöglichkeit (Trefferliste), sondern nur eine entsprechende RĂŒckmeldung.Auszug aktuell mit aktuellen Hauptwohnsitz
Zur Person sind aktuelle Daten im ZMR vorhanden und fĂŒr die Person ist ein aktueller Hauptwohnsitz bekannt.Auszug aktuell aber kein aktueller Hauptwohnsitz
Zur Person sind keine aktuellen Daten im ZMR vorhanden aber fĂŒr die Person ist kein aktueller Hauptwohnsitz bekannt. Die Person könnte obdachlos sein.Auszug historsich ohne Sterbedatum
Zur Person sind keine aktuellen Daten im ZMR vorhanden (Sterbevermutung), aber die Person ist auch nicht als verstorben bekannt. Womöglich ist die Person ins Ausland verzogen.Auszug historisch mit Sterbedatum
Die Person ist verstorben und daher gibt es keine aktuellen Daten im ZMR und keinen aktuellen Hauptwohnsitz.Negativauskunft
FĂŒr die Abfrageparamter konnte keine Person im ZMR identifiziert werden.
 Mit Klick auf Lokal speichern wird der Auszug als PDF-Dokument heruntergeladen.
 Mit Klick auf Als Leistung erfassen können Sie den Auszug als PDF-Dokument in Ihr Kanzlei-ADVOKAT ĂŒbernehmen und gleichzeitig eine Leistung samt Barauslage erfassen. Zuglich können die Personendaten ĂŒbernommen werden.
Kein Geburtsdatum
Der Auszug gibt nur dann ein Geburtsdatum wieder, wenn ein solches auch fĂŒr die Abfrage angegeben wurde.
Abweichendes Geburtsdatum
Wenn ein anderes Geburtsdatum angezeigt wird, als von Ihnen angegeben worden ist, liegt das daran, dass dieses behördlich nachtrÀglich korrigiert wurde (meist bei AuslÀndern).
Abweichende Namens
Familienname und Vorname können von den angegebenen Daten abweichen. Dies kommt bei NamensĂ€nderungen und nachtrĂ€glichen behördlichen Korrekturen vor (meist bei AuslĂ€ndern; auch bei NamensĂ€nderung aufgrund EheschlieĂung).
Nicht nachvollziehbare Negativauskunft (Auskunftsperre)
Eine Negativauskunft wird auch im Falle einer gesetzten Auskunftsperre erteilt. Eine solche wird z.B. bei HĂ€ftlingen automatisch gesetzt. Die Dauer der Auskunftsperre ist auf 2 Jahre begrenzt.
SĂ€mtliche ZMR-Abfragen werden gemÀà § 10 Meldegesetz-DurchfĂŒhrungsverordnung protokolliert und mĂŒssen dem Bundesministerium fĂŒr Inneres (BMI) auf Anfrage beauskunftet werden.
Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx