๐ŸŒ Exekutionsdatenabfrage

๐ŸŒ Exekutionsdatenabfrage

รœberblick

Die Exekutionsdatenabfragen dient zum Abfragen der anhรคngigen Exekutionsverfahren fรผr eine bestimmte Person gemรครŸ den ยงยง 427ff EO. Quelle ist das รถsterreichische Exekutionsregister.

Achtung!

Es werden nicht alle Daten aus dem Exekutionsregister beauskunftet. Der Gesetzgeber hat hier klare Regeln festgeschrieben.

Als Glรคubigervertreter sind Rechtsanwรคlte und Notare gemรครŸ ยง 427 Abs. 2 abfrageberechtigt, wobei je Rechtsanwalt / Notar tรคglich hรถchstens 25 Abfragen vorgenommen werden dรผrfen. Weiters sind inlรคndische Gebietskรถrperschaften und Sozialversicherungstrรคger als Glรคubiger abfrageberechtigt.ย Die Abfrage darf nur getรคtigt werden, um zu entscheiden, ob die Einleitung eines Rechtsstreits oder eines Exekutionsverfahrens erfolgen soll.

Welche Exekutionsverfahren werden beauskunftet?

Die Abfrage zeigt alle seit mehr als einem Monat anhรคngigen Exekutionsverfahren.

Diese Informationen werden angezeigt:

  • Exekutionsgericht, Aktenzahl, Hรถhe der betriebenen Forderungen, inkl. Hinweis auf eine Aufschiebung und die Art der Exekutionsmittel

  • Bei Fahrnisexekutionen: erfolgte Pfรคndungen und ergebnislose Vollzugsversuche

  • Ob innerhalb des letzten Jahres ein Vermรถgensverzeichnis abgegeben wurde

Konkret werden diese Exekutionsverfahren angezeigt:

  • Nur die seit mehr als einem Monat ab Bewilligung anhรคngigen Verfahren

  • Nicht, wenn bereits eingestellt oder unter vollstรคndiger Befriedigung des Glรคubigers beendet (ยง 427 Abs. 1 Z. 1 EO)

  • Nur wenn der letzte Exekutionsschritt innerhalb der letzten 2 Jahre aufgenommen wurde

Verpflichtende Abfrage?

Mit Schaffung der Exekutionsdatenabfrage ist eventuell auch eine Verpflichtung zur Einsichtnahme verbunden. Dazu Moser im Anwaltsblatt:"Die Einsichtsmรถglichkeit hat auch Auswirkungen auf den Kostenersatz. Rechtsanwรคlte, die ohne Einsicht erfolglose Exekutionsantrรคge stellen, werden ihre Kosten nicht vom Glรคubiger verlangen kรถnnen."ย (Moser in AnwBl 11 / 2017, S. 632).

Abfrage

Abfragemaske - Abfrage fรผr die/den Glรคubiger/in

Abfragemaske - Abfrage fรผr die/den Schuldner/in

Abfragende Person

Als abfragende Personen werden alle bei Ihrem ADVOKAT Online Konto registrierten ERV-Anschriftcodes und alle diesen zugehรถrigen ERV-Anschriftcodes angezeigt, allerdings nur R- und J-Codes (Inlรคndische und auslรคndische Rechtsanwรคlte), nicht jedoch Zusatzcodes (R0xxxxx).

Somit sind abfrageberechtigt:

  • Ohne gesonderte Freischaltung:

    • Alle R-Codes

  • Nur nach Freischaltung durch ADVOKAT:

    • J-Codes (auslรคndische Rechsanwรคlte)
      โ†’ Erforderlicher Nachweis: vom BMJ erteilte Abfrageberechtigung (ยง 428 Abs. 2 EO).

    • Z-Codes fรผr anerkannte Schuldnerberatungsstellen
      โ†’ Erforderlicher Nachweis: Bescheid im Sinne des ยง 267 IO

    • Z-Codes fรผr inlรคndische Gebietskรถrperschaften und Sozialversicherungstrรคger
      โ†’ kein gesonderter Nachweis erforderlich

Details zu den ERV-Anschriftcodes kรถnnen Sie hier nachlesen:ย 01 ๐ŸŒ Teilnahme & Aktivierung

Fรผr jeden ERV-Anschriftscode sind hรถchsten 25 Abfragen je Tag mรถglich.

Wenn in den Feldernย Vorname,ย Familiennameย undย Firmaย zu lange Bezeichnungen angegeben werden, wird der zu lange Teil abgeschnitten. Der Abfrageerfolg wird dadurch nicht beeintrรคchtigt.

Abfrageergebnis

Beispiel fรผr ein Abfrageergebnis

Aufbewahrungs- und Lรถschpflicht, ยง 429 EO

"Das Abfrageergebnis und die ergรคnzenden Angaben ... sind gesondert und geschรผtzt aufzubewahren sowie nach Wegfall des Zwecks, spรคtestens jedoch ein Jahr nach der Abfrage, zu vernichten."

โ–น Aktionen

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Kosten

Die Kosten sind in Tarifpost 14 Z 17 GGG geregelt.

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