- Jeder Zugriff über die eAkt-Abfrage wird im Zugriffsprotokoll des jeweiligen Falls gespeichert.
- Das Zugriffsprotokoll ist nur über die Gerichtssoftware einsehbar.
- Alle am Fall berechtigten Personen dürfen das Zugriffsprotokoll einsehen.
Quelle: Auskünfte des BRZ vom 9. und 10.3.2021 |