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← Zurück zu 04 ⛑️ FAQ - Elektronische Akteneinsicht (eAkt)

Inhalt auf dieser Seite

  • Jeder Zugriff über die eAkt-Abfrage wird im Zugriffsprotokoll des jeweiligen Falls gespeichert.
  • Das Zugriffsprotokoll ist nur über die Gerichtssoftware einsehbar.
  • Alle am Fall berechtigten Personen dürfen das Zugriffsprotokoll einsehen.

Quelle: Auskünfte des BRZ vom 9. und 10.3.2021

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