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- Es werden folgende Rechte geprüft, sind diese nicht vorhanden, so schlägt die Übernahme der Scans fehl.
Anmerkung: Eine Dokumentation aller Rechte finden Sie in der ADVOKAT Programmhilfe (F1) im Kapitel "Security-Programmfunktionen."- Registerkarte "Allgemein"
- Aktenverwaltung > Aktenverwaltung öffnen
- Aktenverwaltung > Akten erstellen
- Sonstige Module > Dokumentverwaltung öffnen
- Registerkarte "Akten"
- Standard-Akten-Gruppe > Akt sehen (erfordert SQL-Server)
- Standard-Akten-Gruppe > Dokumentdatensatz ändern
- Standard-Akten-Gruppe > Dokumentdatensatz, Aktzuordnung ändern
- Standard-Akten-Gruppe > Dokumentdatensatz erledigen
- Standard-Akten-Gruppe > Leistung erstellen
- Standard-Akten-Gruppe > Leistung ändern
- Standard-Akten-Gruppe > Leistung, Aktzuordnung ändern
- Standard-Akten-Gruppe > Leistung ändern (eigene binnen 3 Tagen)
- Standard-Akten-Gruppe > Leistung ändern (eigene binnen 14 Tagen)
- Standard-Akten-Gruppe > Leistung ändern (eigene zeitlich unbeschränkt)
- Registerkarte "Allgemein"
- Gibt es neben der Aktengruppe "Standard-Akten-Gruppe" weitere Gruppen, so muss der Benutzer dort auch über die erforderlichen Rechte verfügen.
Nur dann ist die Übernahme von gescannten Dokumente in einen Akt möglich, welcher einer anderen Aktengruppe zugehörig ist. - Ein Multifunktionsgerät/Scanner greift wie im Kapitel Vorbereitung Multifunktionsgerät/Scanner beschrieben direkt auf die ADVOKAT Datenbanken zu.
Die Security von ADVOKAT findet dadurch keine Anwendung bei Auswahl eines Aktes am Multifunktionsgerät/Scanner.
Dort sieht man also alle Akten von ADVOKAT, selbst wenn diese in ADVOKAT für bestimmte Benutzer/Benutzergruppen gesperrt sind. Für mehr Informationen siehe Kapitel Akten einschränken.
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