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Nach jedem Monat wird ein Monatsbeleg mir fortlaufender Belegnummer erstellt. Das wird vom Gesetz verlangt. Ausnahme: In dem Monat hat keine Buchung stattgefunden. Auszug aus dem entsprechenden BMF-Erlass:
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"In Monaten, in denen keine Geschäftstätigkeit stattfindet bzw. in denen aus geschäftlichen Gründen kein oder ein eingeschränkter Bedarf an Registrierkassen besteht, müssen für diese im jeweiligen Monat nicht verwendeten Kassen keine Monatsbelege erstellt werden." |