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Schlüssel

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  1. Es werden folgende Rechte geprüft, sind diese nicht vorhanden, so schlägt die Übernahme der Scans fehl.
    Anmerkung: Eine Dokumentation aller Rechte finden Sie in der ADVOKAT Programmhilfe (F1) im Kapitel "Security-Programmfunktionen."
    • Registerkarte "Allgemein"
      • Aktenverwaltung > Aktenverwaltung öffnen
      • Aktenverwaltung > Akten erstellen
      • Sonstige Module > Dokumentverwaltung öffnen
    • Registerkarte "Akten"
      • Standard-Akten-Gruppe > Akt sehen (erfordert SQL-Server)
      • Standard-Akten-Gruppe > Dokumentdatensatz ändern
      • Standard-Akten-Gruppe > Dokumentdatensatz, Aktzuordnung ändern
      • Standard-Akten-Gruppe > Dokumentdatensatz erledigen
      • Standard-Akten-Gruppe > Leistung erstellen
      • Standard-Akten-Gruppe > Leistung ändern
      • Standard-Akten-Gruppe > Leistung, Aktzuordnung ändern
      • Standard-Akten-Gruppe > Leistung ändern (eigene binnen 3 Tagen)
      • Standard-Akten-Gruppe > Leistung ändern (eigene binnen 14 Tagen)
      • Standard-Akten-Gruppe > Leistung ändern (eigene zeitlich unbeschränkt)

  2. Gibt es neben der Aktengruppe "Standard-Akten-Gruppe" weitere Gruppen, so muss der Benutzer dort auch über die erforderlichen Rechte verfügen.
    1. Dies gilt insbesondere, wenn die Aktengruppe "Alle-Akten" verwendet wird, da dort gesetzte Securityrecht für alle Akten greifen.
    2. Anders formuliert, die oben gelisteten aktenspezifische Rechte laut Absatz Registerkarte "Akten" dürfen in der Aktengruppe "Alle-Akten" nicht verweigert werden.

  3. Ein Multifunktionsgerät/Scanner greift wie im Kapitel Vorbereitung Multifunktionsgerät/Scanner beschrieben direkt auf die ADVOKAT Datenbanken zu.
    Die Security von ADVOKAT findet dadurch keine Anwendung bei Auswahl eines Aktes am Multifunktionsgerät/Scanner.
    Dort sieht man also alle Akten, selbst wenn diese in ADVOKAT für bestimmte Benutzer/Benutzergruppen gesperrt sind. Für mehr Informationen siehe Kapitel Akten einschränken.

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