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- Es werden folgende Rechte geprüft, sind diese nicht vorhanden, so schlägt die Übernahme der Scans fehl.
Anmerkung: Eine Dokumentation aller Rechte finden Sie in der ADVOKAT Programmhilfe (F1) im Kapitel "Security-Programmfunktionen."- Registerkarte "Allgemein"
- Aktenverwaltung > Aktenverwaltung öffnen
- Aktenverwaltung > Akten erstellen
- Sonstige Module > Dokumentverwaltung öffnen
- Registerkarte "Akten"
- Standard-Akten-Gruppe > Akt sehen (erfordert SQL-Server)
- Standard-Akten-Gruppe > Dokumentdatensatz ändern
- Standard-Akten-Gruppe > Dokumentdatensatz, Aktzuordnung ändern
- Standard-Akten-Gruppe > Dokumentdatensatz erledigen
- Standard-Akten-Gruppe > Leistung erstellen
- Standard-Akten-Gruppe > Leistung ändern
- Standard-Akten-Gruppe > Leistung, Aktzuordnung ändern
- Standard-Akten-Gruppe > Leistung ändern (eigene binnen 3 Tagen)
- Standard-Akten-Gruppe > Leistung ändern (eigene binnen 14 Tagen)
- Standard-Akten-Gruppe > Leistung ändern (eigene zeitlich unbeschränkt)
- Registerkarte "Allgemein"
- Gibt es neben der Aktengruppe "Standard-Akten-Gruppe" weitere Gruppen, so muss der Benutzer dort auch über die erforderlichen Rechte verfügen.
- Dies gilt insbesondere, wenn die Aktengruppe "Alle-Akten" verwendet wird, da dort gesetzte Securityrecht für alle Akten greifen.
- Anders formuliert, die oben gelisteten aktenspezifische Rechte laut Absatz Registerkarte "Akten" dürfen in der Aktengruppe "Alle-Akten" nicht verweigert werden.
- Ein Multifunktionsgerät/Scanner greift wie im Kapitel Vorbereitung Multifunktionsgerät/Scanner beschrieben direkt auf die ADVOKAT Datenbanken zu.
Die Security von ADVOKAT findet dadurch keine Anwendung bei Auswahl eines Aktes am Multifunktionsgerät/Scanner.
Dort sieht man also alle Akten, selbst wenn diese in ADVOKAT für bestimmte Benutzer/Benutzergruppen gesperrt sind. Für mehr Informationen siehe Kapitel Akten einschränken.
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