Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  1. Navigieren Sie am betroffenen Arbeitsplatz in ADVOKAT zum Menüpunkt "Programme" > "ERV". Anschließend den Menüpunkt "Senden/Empfangen" > "Einstellungen aufrufen.
    Im Fenster "ERV Einstellungen" die Checkbox "Benachrichtigung via Trayicon wenn Rückverkehr bereitsteht" aktivieren. Führen Sie einen Neustart von ADVOKAT durch.


  2. Stellen Sie sicher, dass mindestens ADVOKAT Version 6.20b oder höher verwendet wird.Im Bedarfsfall führen Sie ein ADVOKAT Update durch, siehe Kapitel ADVOKAT Update.
    Welche Version im Einsatz ist kann per Menüpunkt "?" > "Info" in der Zeile "Programmversion" ermittelt werden.
    Öffnen Sie die "Einstellungen" des Betriebssystems > "System" > Reiter "Benachrichtigung und Aktionen".
    Weitere Informationen zum Benachrichtigungsassistenten finden Sie in der ADVOKAT Programmhilfe (F1) im Kapitel "Windows Benachrichtigungassistent".


  3. Stellen Sie sicher, dass die Option "Benachrichtigungen von Apps und anderen Absendern abrufen" eingeschaltet ist.


  4. Scrollen Sie im Fenster laut Punkt 3 2 nach unten zum Bereich "Benachrichtigungen dieser Absender abrufen".
    Stellen Sie sicher, dass beim Eintrag "Advokat3.exe" die Benachrichtigung eingeschaltet ist.


  5. Fahren Sie mit diesem Schritt nur fort, wenn Schritt 1 bis 5 nicht helfen.
    • Stellen Sie sicher, dass der Benachrichtigungsassistent des Betriebssystems deaktiviert ist, dazu wechseln Sie in den Einstellungen zum Listeneintrag "Benachrichtigungsassistent".
    • Alternativ kann dieser auf "Nur mit Priorität" gestellt werden, dann ist in den Einstellungen laut Punkt 5 4 der Eintrag "Advokat3.exe" als prioritär zu markieren.