QR-Codes können in ADVOKAT Vorlagen verwendet werden, dafür ist ein spezielles XML-Tag erforderlich.
Dieses Kapitel beschreibt die Erstellung für alle Honorarnoten (Honorarmahnungen), bei Betreibungen wechseln Sie zu QR-Codes in Betreibungen (ADVOKAT Liechtenstein) und anderen Dokumenten zu QR-Codes in anderen Dokumenten.
Voraussetzungen
- Es wird ADVOKAT Version 6.19g oder höher benötigt. Im Bedarfsfall führen Sie ein ADVOKAT Update durch, siehe Kapitel ADVOKAT Update.
Welche Version im Einsatz ist kann per Menüpunkt "?" > "Info" in der Zeile "Programmversion" ermittelt werden.
Es wird die Programmvariante "ADVOKAT Liechtenstein" verwendet. Bei der Variante "ADVOKAT Österreich" wechseln Sie zum Kapitel QR-Codes in Honorarnoten.
Stellen Sie bei der Person "RA" in ADVOKAT sicher, dass im Feld "Int" das Länderkürzel für Liechtenstein (FL) oder Schweiz (CH) eingetragen ist. - Die Verwendung ist nur in RTF- und DOCX-Vorlagen, allerdings nicht in CSV- und XLSX-Vorlagen möglich.
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