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Für einen bestimmten Akt wird der Zinseszins-Satz und das Zinseszins-Von-Datum der ältesten Hauptforderung sowie der Zinsenbetrag aus der Summe der Nebenforderungen ermittelt.
Beispiel:
Falls es eine Forderung vom Typ Zinsenbetrag und Zinseszinsen in einer Hauptforderung gibt, wird der Stoppcode ersetzt durch:
Zinsenbetrag: 340,00
Zinseszinsen: 4,00 % seit 1.6.2014
Falls es eine Forderung vom Typ Zinsenbetrag und Zinseszinsen in einer Hauptforderung gibt, wird der Stoppcode ersetzt durch:
Zinsenbetrag: 340,00
Zinseszinsen: 4,00 % seit 1.6.2014
Bemerkung:
Es ist möglich, Forderungen vom Typ "Zinsenbetrag" zu erfassen. Das sind Zinsen eingegeben, die vom Kläger betragsmäßig errechnet wurden und daher nicht in einer Zinsenstaffel enthalten sind. Im Mahn- und Exekutionsverfahren werden diese Zinsen im Feld "Zinsenbetrag" angeführt.
Es ist möglich, Forderungen vom Typ "Zinsenbetrag" zu erfassen. Das sind Zinsen eingegeben, die vom Kläger betragsmäßig errechnet wurden und daher nicht in einer Zinsenstaffel enthalten sind. Im Mahn- und Exekutionsverfahren werden diese Zinsen im Feld "Zinsenbetrag" angeführt.
Im schriftlichen Mahn- und Exekutionsverfahren ist nur eine Angabe von Zinseszinsen für alle Forderungen möglich. Im ERV ist das anders; dort ist die Angabe bei jeder Forderung möglich.
Verwendung:
In schriftlichen Mahnklagen und Exekutionsanträgen.
In schriftlichen Mahnklagen und Exekutionsanträgen.