19.1.150 Stoppcode #095b# : Zinsenbetrag und Zinseszinsen

Für einen bestimmten Akt wird der Zinseszins-Satz und das Zinseszins-Von-Datum der ältesten Hauptforderung sowie der Zinsenbetrag aus der Summe der Nebenforderungen ermittelt.

Beispiel:
Falls es eine Forderung vom Typ Zinsenbetrag und Zinseszinsen in einer Hauptforderung gibt, wird der Stoppcode ersetzt durch:
Zinsenbetrag: 340,00
Zinseszinsen: 4,00 % seit 1.6.2014

Bemerkung:
Es ist möglich, Forderungen vom Typ "Zinsenbetrag" zu erfassen. Das sind Zinsen eingegeben, die vom Kläger betragsmäßig errechnet wurden und daher nicht in einer Zinsenstaffel enthalten sind. Im Mahn- und Exekutionsverfahren werden diese Zinsen im Feld "Zinsenbetrag" angeführt.

Im schriftlichen Mahn- und Exekutionsverfahren ist nur eine Angabe von Zinseszinsen für alle Forderungen möglich. Im ERV ist das anders; dort ist die Angabe bei jeder Forderung möglich.

Verwendung:
In schriftlichen Mahnklagen und Exekutionsanträgen.

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