19.1.171 Stoppcode #114# : Mahnklage Bezirksgericht oder Arbeitsgericht

Der Stoppcode steuert, ob es sich um eine Mahnklage im bezirksgerichtlichem Verfahren oder im arbeitsgerichtlichem Verfahren handelt.

Um welche Klage es sich handelt, wird anhand der Forderung(en) im Akt ermittelt. Ein Forderungsgrund von 01 bis 12 bedeutet Mahnklage Bezirksgericht, ein Forderungsgrund von 13 bis 22 bedeutet Mahnklage Arbeitsgericht.

Verwendung:
Es handelt sich um die Überschrift im Dokumente 2SZAZ und 3ASZAZ (Mahnklagen), die einmal Mahnklage wegen Geldleistungen und einmal Mahnklage im arbeitsgerichtlichem Verfahren heißen.

Mit dem Stoppcode vermeiden wir, dass zwei Dokumente für die normale Mahnklage und für die arbeitsgerichtliche Mahnklage angelegt werden müssen.

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