19.1.91 Stoppcode #048# : Kostenverzeichnis für Insolvenzeröffnungsantrag
Für einen bestimmten Akt wird das Kostenverzeichnis für den Insolvenzeröffnungsantrag ermittelt. Siehe auch Stoppcode #036# : Kostenverzeichnis.
Bemerkung:
Die Bemessungsgrundlage wird wie in Stoppcode #006# : Bemessungsgrundlage (Summe der offenen Hauptforderungen) ermittelt. Es wird einfacher Einheitssatz gerechnet. Die Pauschalgebühren werden anhand der Tariftabelle GKM5A berechnet.
Bei diesem Stoppcode gibt es eine Besonderheit: Bei zwei Antragsgegnern wird bei der Pauschalgebühr nicht der Streitgenossenzuschlag dazugerechnet, also bei zwei Antragsgegnern zB 22 + 2,20, sondern 2 * 22.. Dies gilt nur für Antraggegner, nicht für zwei Antragsteller.
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