...
In der Abrechnungsart L = Einzelleistungen werden aufgenommen:
- alle Hauptleistungen ohne Einheitssatz-Zuschlag
- alle Nebenleistungen
- alle Barauslagen (auch gerichtlich nicht ansprechbare Barauslagen)
"L" steht für Leistungsverzeichnis. Diese Abrechnung wird dem Klienten (Rechtsschutzversicherung, etc.) gegenüber verwendet.