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← 🌍 Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

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  • Nachricht im ERV-Programm erstellt
    Laut ERV-Programm wurde die ERV-Nachricht zu diesem Zeitpunkt erstellt.

  • Nachricht am ADVOKAT Server eingelangt
    Die Nachricht ist formell korrekt und wurde daher vom ADVOKAT Server akzeptiert.
    Falls die Nachricht formell nicht korrekt ist (z.B. Angabe ungĂŒltiger Werte, Fehlen notwendiger Informationen), wird die Annahme abgelehnt.

  • PrĂŒfung am ADVOKAT Server
    Die Nachricht erfĂŒllt alle Anforderungen fĂŒr die jeweilige Nachrichtenart (z.B. Mahnklage, Exekutionsantrag und GB-Gesuch).
    Falls eine Regel verletzt ist, wird die Nachricht nicht an das BRZ weitergeleitet sondern es wird ein Fehlernachweis ausgestellt, der vom ERV-Programm abgeholt wird.
    Das aufgetretene Problem wird angezeigt.

  • Nachricht beim BRZ eingelangt (bzw. bei der Übermittlungsstelle des EmpfĂ€ngers)
    Die Nachricht ist formell korrekt und wurde daher vom BRZ akzeptiert.
    Falls die Nachricht formell nicht korrekt ist (z.B. Angabe ungĂŒltiger Werte, Fehlen notwendiger Informationen), wird die Annahme abgelehnt.
    In diesem Fall stellt der ADVOKAT Server einen Fehlernachweis aus, der vom ERV-Programm abgeholt wird.
    Das aufgetretene Problem wird angezeigt.

    (Info) In AusnahmefĂ€llen kann es sein, dass bei diesem Schritt als Zeitpunkt “unbekannt” angezeigt wird. Dies ist der Fall, wenn die Übertragung technisch nicht sauber abgeschlossen werden konnte (Verbindung reißt im letzten Moment ab), diese aber trotzdem funktioniert hat.

  • PrĂŒfung beim BRZ (bzw. bei der Übermittlungsstelle des EmpfĂ€ngers)
    Die Nachricht erfĂŒllt alle Anforderungen fĂŒr die jeweilige Nachrichtenart (z.B. Mahnklage, Exekutionsantrag und GB-Gesuch).
    Falls eine Regel verletzt ist, wird die Nachricht nicht fĂŒr den EmpfĂ€nger (z.B. Gerichte, gegnerische AnwĂ€lt/innen) bereitgestellt sondern es wird ein Fehlernachweis ausgestellt, der zunĂ€chst vom ADVOKAT Server und in weiterer Folge vom ERV-Programm abgeholt wird.
    Das aufgetretene Problem wird angezeigt.

  • Zustellnachweis abgeholt / Fehlernachweis abgeholt
    Der Nachweis wurde vom ERV-Programm abgeholt.
    Wenn die Zustellung erfolgreich war, wird "Zustellnachweis abgeholt" angezeigt.
    Wenn die Zustellung gescheitert ist, wird "Fehlernachweis abgeholt" angezeigt.

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Wenn eine ERV-Nachricht bereits zugestellt ist, wird dies deutlich in grĂŒn mit Nachricht zugestellt am ... angezeigt.
In der Klammer steht die anwendbare Rechtsnorm, von welcher sich der Zustellzeitpunkt ableitet.

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Solange die Zustellung der Nachricht weder erfolgt noch fehlerbedingt nicht erfolgt ist, wird dies in gelb mit Nachricht in Zustellung angezeigt. In FĂ€llen des § 89d GOG (Standard fĂŒr gerichtliche Eingaben) wird der Zeitpunkt der positiven PrĂŒfung am ADVOKAT Server als reservierter Zustellzeitpunkt angezeigt.
Sofern die Nachricht spĂ€ter auch vom BRZ positiv geprĂŒft wird, gilt der reservierte Zustellzeitpunkt als tatsĂ€chlicher Zustellzeitpunkt.

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Wenn eine Nachricht nicht zugestellt werden konnte, wird dies deutlich in rot mit Nachricht nicht zugestellt angzeigt. Direkt darunter wird angezeigt, aus welchem Grund die Zustellung scheiterte und im Sendebericht kann man sehen, an welcher Stelle das Problem aufgetreten ist.

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Dieser Abschnitt beschreibt die rechtlich relevanten Zeitpunkte im ERV und deren rechtliche Einordnung.

Warnung

Achtung! Unverbindliche Rechtsmeinung

Wir weisen ausdrĂŒcklich darauf hin, dass die Darstellung auf dieser Seite nur unsere unverbindliche Rechtsansicht wiedergibt.

Diese Rechtsansicht haben wir umfangreich recherchiert und nach bestem Gewissen erarbeitet, jedoch können Fehler oder eine abweichende Interpretation durch die unabhÀngige Rechtsprechung und die unabhÀngigen Behörden nicht ausgeschlossen werden.

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  • Jeder Teilnehmer kann im ERV temporĂ€re Abwesenheiten hinterlegen.
    Dies bewirkt, dass eine im festgelegten Zeitraum keine Zustellung von ERV-Nachrichten an den Teilnehmer mehr möglich ist.
    Im festgelegten Zeitraum kann keine Zustellung bewirkt werden.

  • Sofern der ERV-Teilnehmer mit dem Anzeigemodul (eZustellung) gekoppelt ist, gilt die temporĂ€re Abwesenheit im ERV automatisch auch im Anzeigemodul (eZustellung).

  • Es gibt keine Definition einer Höchstdauer fĂŒr temporĂ€re Abwesenheiten.

  • Unter UmstĂ€nden kann es - auch abhĂ€ngig vom Absender - ersatzweise zu anderen Zustellversuchen kommen (z.B. postalisch).

  • § 1 ZustG, § 3 ZustG, § 28 ZustG (elektronische Zustellung via ERV)

  • § 89a Abs. 3 GOG (wenn Zustellung via ERV nicht möglich, dann elektronische Zustellung via Zustelldienst)

  • § 28b Abs. 2 letzter Satz ZustG (temporĂ€re Abwesenheit im Zustelldienst)
    Auszug aus den erlÀuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage:
    "Ein Teilnehmer hat die Möglichkeit, sich vorĂŒbergehend abwesend zu melden. Dadurch erhĂ€lt er fĂŒr diesen Zeitraum keine elektronischen Zustellungen/Zusendungen mehr. Damit ist jedoch keine Abwesenheit von einer (physischen) Abgabestelle verbunden, wodurch Sendungen an den Wohnsitz weiterhin möglich sind bzw. nach anderweitigen Reglungen Abwesenheitsmeldungen zusĂ€tzlich zu erfolgen haben."

  • 34 Abs. 1 ZustG (PrĂŒfung der temporĂ€ren Abwesenheit und RĂŒckmeldung an die/den Absender/in)

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