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Schlüssel

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  1. Einzelne Buchungen oder Informationen aus einzelnen Buchungen
  2. Monats- und Quartalsbelege
  3. Die mit dem Quartalsbeleg erstelle erstellte Exportdatei
  4. Der Schlussbeleg nach Außerbetriebnahme

Was noch zu beachten ist

Nach jedem Monat wird ein Monatsbeleg mir fortlaufender Belegnummer erstellt. Das wird vom Gesetz verlangt. Ausnahme: In dem Monat hat keine Buchung stattgefunden. Auszug aus dem entsprechenden BMF-Erlass:

Panel
title4.5.7. Start-, Monats-, Jahres- und Schlussbelege ab 1. April 2017

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In Monaten, in denen keine Geschäftstätigkeit stattfindet bzw. in denen aus geschäftlichen Gründen kein oder ein eingeschränkter Bedarf an Registrierkassen besteht, müssen für diese im jeweiligen Monat nicht verwendeten Kassen keine Monatsbelege erstellt werden.

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