In diesem Kapitel ist die Aktivierung für V3 (Version 3) beschrieben. Bei V2 wechseln Sie zum Kapitel Archivium V2 Anbindung.
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Voraussetzungen
ADVOKAT Version 6.19a oder neuer und das digitale Softwarezertifikat von ADVOKAT ist installiert.
Archivium V3 Software ist bereits installiert.
Das erforderliche Kartenlesegerät für Archivium ist installiert.
Der Rechtsanwaltsausweis wird in Archivium erkannt.
Hinweise
Wenn bei dem folgenden Ablauf Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an den Archivium Support. Ausgenommen ist der Punkt 6Schritt 5.
Für das Zertifikat ist ADVOKAT zuständig. Archivium bietet auch eine gute Bedienungsanleitung und Schulungsvideos an. Bitte fragen Sie dort nach.Ab der ADVOKAT Version 6.19a erfolgt die Installation automatisch. Vorher muss das Zertifikat händisch auf allen Geräten, welche die Anbindung verwenden, installiert werden.
Aktivierung
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Stecken Sie den Rechtsanwaltsausweis in das Kartenlesegerät.
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Starten Sie das Programm "Archivium V3" und geben Sie den PIN für den Rechtsanwaltsausweis ein.
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Links unten wird der R-Code (oder J-Code) des Ausweises angezeigt (Abbildung Schritt
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3).
Wenn mehrere Codes angezeigt werden, dann ist immer der erste links der Rechtsanwaltsausweis. Markieren Sie gegebenenfalls diese Code.Öffnen Sie den Bereich "Mitarbeiter" und legen Sie einen neuen Mitarbeiter mit dem Namen "ADVOKAT Archivium" an.
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In der Regel werden jetzt bereits unter der Überschrift "Zertifikate" mehrere Zeilen angezeigt. Wenn das nicht der Fall ist, dann klicken Sie auf das Icon neben "Zertifikate".
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Spätestens jetzt müssen Zertifikate angezeigt werden. Wenn das nicht der Fall ist, dann sind die Zertifikate nicht richtig installiert.
Kontaktieren Sie den ADVOKAT Support per Helpdesk (Ticketsystem), per Support Tool, per E-Mail unter
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oder telefonisch unter +43 512 / 58 80 33
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Wählen Sie das Zertifikat mit Namen "ADVOKAT Archivium [Kanzleiname]" aus, indem Sie das "+" vor dem Zertifikat anklicken und speichern Sie die Eingaben mit dem Speichern-Icon.
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Nun ist der Mitarbeiter "ADVOKAT Archivium" erfasst und das Zertifikat ist zugewiesen.
Ab jetzt weiß ADVOKAT, dass für diesen R-Code (J-Code) nicht mehr der Zugriff auf Archivium V2, sondern auf Archivium V3 erfolgen soll.
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Dieser Vorgang muss für jeden Rechtsanwalt in der Kanzlei, der archivieren soll, mit dem jeweiligen Rechtsanwaltsausweis wiederholt werden.
Anmerkung: In vielen Kanzleien erledigen wenige ausgewählte Rechtsanwälte die Archivierung für Ihre Kolleginnen und Kollegen.