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Inhalt
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Überblick |
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Bei der elektronischen Akteneinsicht kann ein Parteienvertreter (Rechtsanwalt oder Notar) oder eine beteiligte Partei in das Geschäftsregister, das bei den Gerichten über jedes Verfahren geführt wird, Einsicht nehmen. Die Einsichtnahme ist nur in die "eigenen" Akten möglich (Der ERV-Anschriftcode muss im abzufragenden Fall hinterlegt sein).
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Gattung | Verfahrensart | Anmerkungen | |||||
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C | Zivilrechtsverfahren beim Bezirksgericht | ||||||
Cg | Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht | ||||||
Cga | Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht | ||||||
Cgs | Sozialgerichtliche Verfahren | ||||||
Msch | Außerstreitige Verfahren (MRG, WEG, WGG, LPG) | ||||||
E | Exekutionsverfahren | ||||||
A | Verlassenschaftsverfahren (nur für Notare) | ||||||
U | Strafverfahren beim Bezirksgericht | ||||||
Hv | Strafverfahren beim Landesgericht | ||||||
St | Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Personen, für die im Hauptverfahren das Landesgericht zuständig wäre | ||||||
Erweitern | Details anzeigen | ||||||
Info | |||||||
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Nicht abrufbar =>? Wie nehme ich Einsicht? Sie können mittels ERV einen Antrag auf Zustellung einer Aktenkopie an die Staatsanwaltschaft stellen. |
Quelle: Information des BRZ vom 23.06.2022
In diesen Gattungen werden alle Dokumente automatisiert mit Wasserzeichen und Fußzeile versehen.
Quelle: Information des BRZ vom 17.04.2024
UT
Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Personen, für die im Hauptverfahren das Landesgericht zuständig wäre
BAZ
Ermittlungsverfahren, für die im Hauptverfahren das Bezirksgericht zuständig wäre
HSt
Rechtshilfe in Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft
seit
NSt
Alle nicht in ein anderes Register verwiesenen staatsanwaltschaftlichen Sachen
seit
HR
Strafsachen des Haft- und Rechtschutzrichters
seit
Ns
Allgemeine Sachen des gerichtlichen Strafverfahrens
seit
BE
Bedingte Entlassungen
seit
x
Die Justiz verwendet zwei verschiedene Anwendungen zur Führung von Akten.
Die Anwendung EliAs (Elektronisch integrierte Assistenz) führt Akten mit 7 oder mehr Stellen.
Diese ist jedoch derzeit noch nicht an die elektronische Akteneinsicht angebunden.
Die Anwendung VJ (Verfahrensautomation Justiz) führt Akten mit bis zu 6 Stellen.
x
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Akt anzeigen |
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Um einen Akt abzurufen, werden Aktenzeichen und Dienststelle benötigt.
Alle bei Ihrer Organisation hinterlegten ERV-Codes werden automatisch zur Abfage verwendet. Mindestens einer davon muss berechtigt sein.
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Der Akt |
Nach Klick auf Akt anzeigen wird der Akt mit seinen Aktenstücken angezeigt.
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▹ Liste der Aktenstücke |
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▹▹ Aktendeckel |
Ganz oben wird der Aktendeckel angezeigt (es gibt auch Akten ohne).
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Fall
PDF-Dokument mit den Eckdaten zum Verfahren sowie dem aktuellen Verfahrensstand.Gesamtakt
Sammel-PDF-Dokument, welches alle Aktenstücke in einem PDF vereint.
Einen Gesamtakt gibt es nur in Verfahren, welche die Justiz digital führt.
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▹▹ Eigentliche Aktenstücke |
Unterhalb des Aktendeckels werden alle Aktenstücke angezeigt, welche über die EAkt-Einsicht verfügbar sind.
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Damit können Sie schnell erkennen, ob sich im Akt etwas getan hat.
Hervorgehoben werden auch geänderte Aktenstücke, nämlich als geändert.
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▹▹ Dateien abrufen |
Wenn eine Datei noch nicht abgerufen worden ist, ist dies am Wolken-Icon ersichtlich.
Mit Klick auf Abrufen wird die Datei vom BRZ abgerufen und ins Journal gespeichert.
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Nach erfolgtem Abruf - erkennbar am Haken-Icon - kann die Datei verwendet werden.
Dazu stehen Quick-Actions ("Herunterladen" und "Als Dokument erfassen") zur verfügung.
Zu "Als Dokument erfassen" finden Sie hier weitere Informationen:
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ADVOKAT Hilfe |
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Die genannten Aktionen können auch für alle markierten Dateien zusammen ausgeführt werden und zwar im Header.
Dort gibt es auch die Möglichkeit, eine Leistung in ADVOKAT zu erfassen.
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Zum Speichern in ADVOKAT (Leistung, Dateien) finden Sie hier weitere Informationen:
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ADVOKAT Hilfe |
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Dateien sind nur direkt nach Anzeige eines Akts für eine begrenzte Zeit abrufbar.
Falls Dateien nicht mehr abgerufen werden können, wir dies mit einem durchgestrichenen Wolken-Icon angezeigt.
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▹▹ Zustellnachweise |
Zustellnachweise - erkennbar am gelben Icon - gehören in der Regel zu einem konkreten Aktenstück.
Diese sind daher direkt hinter dem betreffenden Aktenstück eingereiht.
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Hinweis |
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In Strafverfahren (U, Hv, St, UT, BAZ) gibt es generell keine Zustellnachweise. |
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▹▹ Mediendateien |
Neben PDF-Dokumenten werden auch Mediendateien (Video, Audio) unterstützt.
Diese sind anhand der entsprechenden Icons erkennbar.
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▹ Sonstige Elemente auf der Akt-Seite |
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▹▹ Allgemeines |
Über der Liste der Aktenstücke befinden sich rechts Optionen zum Sortieren, Filtern sowie zum Auf- und Zuklappen aller Ordner.
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Direkt darüber - etwas versteckt über das 3-Punkte-Icon - besteht die Möglichkeit, den Akt erneut abzurufen.
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▹▹ Verbundene Akten |
Falls es verbundene Akten zu einem Akt gibt, werden diese ganz oben angezeigt.
Mit einem Klick können diese direkt angezeigt werden.
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Hinweis |
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Es gibt Fälle, in denen Sie verbundene Akten nicht abrufen können (mangels Freigabe durch das Entscheidungsorgan). |
Trotzdem können Aktenstücke aus Nebenakten “über den Hauptakt” freigegeben sein. Aus diesem Grund werden Aktenstücke aus verbundenen Akten auch im Hauptakt angezeigt:
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Die Aktendeckel-Dokumente von verbundenen Akten werden direkt im Aktendeckel des Hauptakts angezeigt. Weiters gibt es für jeden verbundenen Akt einen Ordner “Nebenakt <Aktenzeichen und Gericht>” mit allen für Sie freigegebenen Aktenstücken.
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▹ Weitere Infos |
Hinweis |
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Größenlimit 600 MB Die EAkt-Abfrage hat ein Größenlimit von 600 MB je Dokument (vom BRZ festgelegt). Bei großen Akten betrifft das vor allem das Sammeldokument Gesamtakt. Wenn jedoch ein eigentliches Aktenstück größer als 600 MB ist, ist dieses via EAkt-Einsicht nicht abrufbar. |
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