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Überblick

...

Bei der elektronischen Akteneinsicht kann ein Parteienvertreter (Rechtsanwalt oder Notar) oder eine beteiligte Partei in das Geschäftsregister, das bei den Gerichten über jedes Verfahren geführt wird, Einsicht nehmen. Die Einsichtnahme ist nur in die "eigenen" Akten möglich (Der ERV-Anschriftcode muss im abzufragenden Fall hinterlegt sein).

...

Gattung

Verfahrensart

Anmerkungen

C

Zivilrechtsverfahren beim Bezirksgericht

Cg

Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht

Cga

Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht

Cgs

Sozialgerichtliche Verfahren

Msch

Außerstreitige Verfahren (MRG, WEG, WGG, LPG)

E

Exekutionsverfahren

A

Verlassenschaftsverfahren (nur für Notare)

U

Strafverfahren beim Bezirksgericht

→ Kundmachung durch das BMJ per 1. Mai 2020

Hv

Strafverfahren beim Landesgericht

→ Kundmachung durch das BMJ per 1. Mai 2020

St

Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Personen, für die im Hauptverfahren das Landesgericht zuständig wäre

Aktenzeichen mit laufender Nummer ab 7 Stellen sind derzeit nicht abrufbar (z.B.: "134 BAZ 29-782-015/22 - 3).

Aktenzeichen mit laufender Nummer bis 6 Stellen sind abrufbar, jedoch nur, wenn der Akt von der Justiz digital geführt wird.
z.B. "65 BAZ 444/22b

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(Info) Nicht abrufbar? Wie nehme ich Einsicht?

Sie können mittels ERV einen Antrag auf Zustellung einer Aktenkopie an die Staatsanwaltschaft stellen.
Dadurch wird Ihnen der Akteninhalt per ERV zugestellt.

Quelle: Information des BRZ vom 23.06.2022


In diesen Gattungen werden alle Dokumente automatisiert mit Wasserzeichen und Fußzeile versehen.

Quelle: Information des BRZ vom 17.04.2024

UT

Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Personen, für die im Hauptverfahren das Landesgericht zuständig wäre

BAZ

Ermittlungsverfahren, für die im Hauptverfahren das Bezirksgericht zuständig wäre

HSt

Rechtshilfe in Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft

seit  

NSt

Alle nicht in ein anderes Register verwiesenen staatsanwaltschaftlichen Sachen

seit  

HR

Strafsachen des Haft- und Rechtschutzrichters

seit  

Ns

Allgemeine Sachen des gerichtlichen Strafverfahrens

seit  

BE

Bedingte Entlassungen

seit  

...

Die Justiz verwendet zwei verschiedene Anwendungen zur Führung von Akten.
Die Anwendung EliAs (Elektronisch integrierte Assistenz) führt Akten mit 7 oder mehr Stellen.
Diese ist jedoch derzeit noch nicht an die elektronische Akteneinsicht angebunden.
Die Anwendung VJ (Verfahrensautomation Justiz) führt Akten mit bis zu 6 Stellen.

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Akt anzeigen

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Um einen Akt abzurufen, werden Aktenzeichen und Dienststelle benötigt.
Alle bei Ihrer Organisation hinterlegten ERV-Codes werden automatisch zur Abfage verwendet. Mindestens einer davon muss berechtigt sein.

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Der Akt

Nach Klick auf Akt anzeigen wird der Akt mit seinen Aktenstücken angezeigt.

...

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▹ Liste der Aktenstücke

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▹▹ Aktendeckel

Ganz oben wird der Aktendeckel angezeigt (es gibt auch Akten ohne).

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  • Fall
    PDF-Dokument mit den Eckdaten zum Verfahren sowie dem aktuellen Verfahrensstand.

  • Gesamtakt
    Sammel-PDF-Dokument, welches alle Aktenstücke in einem PDF vereint.
    Einen Gesamtakt gibt es nur in Verfahren, welche die Justiz digital führt.

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▹▹ Eigentliche Aktenstücke

Unterhalb des Aktendeckels werden alle Aktenstücke angezeigt, welche über die EAkt-Einsicht verfügbar sind.

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Damit können Sie schnell erkennen, ob sich im Akt etwas getan hat.
Hervorgehoben werden auch geänderte Aktenstücke, nämlich als geändert.

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▹▹ Dateien abrufen

Wenn eine Datei noch nicht abgerufen worden ist, ist dies am Wolken-Icon ersichtlich.
Mit Klick auf Abrufen wird die Datei vom BRZ abgerufen und ins Journal gespeichert.

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Nach erfolgtem Abruf - erkennbar am Haken-Icon - kann die Datei verwendet werden.
Dazu stehen Quick-Actions ("Herunterladen" und "Als Dokument erfassen") zur verfügung.

(Info) Zu "Als Dokument erfassen" finden Sie hier weitere Informationen:

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ADVOKAT Hilfe
Systemfunktionen und Zusätze
ADVOKAT Online Abfragen
Elektronische Akteneinsicht (EAkt)

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Die genannten Aktionen können auch für alle markierten Dateien zusammen ausgeführt werden und zwar im Header.
Dort gibt es auch die Möglichkeit, eine Leistung in ADVOKAT zu erfassen.

...

(Info) Zum Speichern in ADVOKAT (Leistung, Dateien) finden Sie hier weitere Informationen:

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ADVOKAT Hilfe
Systemfunktionen und Zusätze
ADVOKAT Online Abfragen
Elektronische Akteneinsicht (EAkt)

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Dateien sind nur direkt nach Anzeige eines Akts für eine begrenzte Zeit abrufbar.
Falls Dateien nicht mehr abgerufen werden können, wir dies mit einem durchgestrichenen Wolken-Icon angezeigt.

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▹▹ Zustellnachweise

Zustellnachweise - erkennbar am gelben Icon  - gehören in der Regel zu einem konkreten Aktenstück.
Diese sind daher direkt hinter dem betreffenden Aktenstück eingereiht.

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Hinweis

In Strafverfahren (U, Hv, St, UT, BAZ) gibt es generell keine Zustellnachweise.
Hintergrund dafür sind Schutznormen wie z.B. der Opferschutz.

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▹▹ Mediendateien

Neben PDF-Dokumenten werden auch Mediendateien (Video, Audio) unterstützt.
Diese sind anhand der entsprechenden Icons erkennbar.

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▹ Sonstige Elemente auf der Akt-Seite

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▹▹ Allgemeines

Über der Liste der Aktenstücke befinden sich rechts Optionen zum Sortieren, Filtern sowie zum Auf- und Zuklappen aller Ordner.

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Direkt darüber - etwas versteckt über das 3-Punkte-Icon - besteht die Möglichkeit, den Akt erneut abzurufen.

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▹▹ Verbundene Akten

Falls es verbundene Akten zu einem Akt gibt, werden diese ganz oben angezeigt.
Mit einem Klick können diese direkt angezeigt werden.

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Hinweis

Es gibt Fälle, in denen Sie verbundene Akten nicht abrufen können (mangels Freigabe durch das Entscheidungsorgan).

Trotzdem können Aktenstücke aus Nebenakten “über den Hauptakt” freigegeben sein. Aus diesem Grund werden Aktenstücke aus verbundenen Akten auch im Hauptakt angezeigt:

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Die Aktendeckel-Dokumente von verbundenen Akten werden direkt im Aktendeckel des Hauptakts angezeigt. Weiters gibt es für jeden verbundenen Akt einen Ordner “Nebenakt <Aktenzeichen und Gericht>” mit allen für Sie freigegebenen Aktenstücken.

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▹ Weitere Infos

Hinweis

Größenlimit 600 MB

Die EAkt-Abfrage hat ein Größenlimit von 600 MB je Dokument (vom BRZ festgelegt).

Bei großen Akten betrifft das vor allem das Sammeldokument Gesamtakt.
Damit dieser jedoch trotzdem abrufbar ist, wird er vom BRZ in mehrere PDF-Dokumente gesplittet.

Wenn jedoch ein eigentliches Aktenstück größer als 600 MB ist, ist dieses via EAkt-Einsicht nicht abrufbar.
In diesem Fall muss das betreffende Dokument bei Gericht eingesehen oder z.B. mittels USB-Stick abgeholt werden.

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