Erhält ein Anwender einen neuen Arbeitsplatz und der Anwender hat ADVOKAT noch nicht genutzt, wechseln Sie zum Kapitel Installation eines weiteren Arbeitsplatzes.
Ausgangssituation
Sie befinden sich auf dem neuen Arbeitsplatz.
gemeinsames Backend, Abruf per UNC-Pfad oder als eingebundenes Netzlaufwerk
ADVOKAT wird bereits verwendet und befindet sich auf S:\ADVOKAT
lokale Administratorenrechte
Voraussetzungen laut Kapitel Informationen und Anforderungen sind erfüllt.
Anleitung
Starten Sie die Datei "...\ADVOKAT\Advokat.exe". Es startet die Installation unseres Installer Dienstes. Klicken Sie auf "next" und in weiterer Folge auf "close".
Nun startet die eigentliche Installation des ADVOKAT Programms. Aktivieren Sie die Checkbox, dass Sie dieses Kapitel im technischen Handbuch von ADVOKAT gelesen haben und klicken Sie auf "Fortsetzen".
Wählen Sie beim Programmstart aus der Liste den richtigen Benutzer (Sachbearbeiter) aus.
Wenn Der ADVOKAT Benutzer (Sachbearbeiter) mit einem Windows Benutzerkonto verknüpft ist, dann werden Sie automatisch als richtiger Benutzer angemeldet.
Das trifft üblicherweise dann zu, wenn das Modul "Security" verwendet wird, siehe Kapitel ADVOKAT Security - Allgemeines.
Falls Sie gefragt werden, ob Sie die Lizenz übernehmen möchten klicken Sie auf "Ja".
Falls sich der Computername geändert hat, so müssen Sie die PDF Lizenz zurücksetzen. Dies geschieht in ADVOKAT unter "Programme" > "Tabellen warten" > "PDF Lizenzen".
Entfernen Sie in der Tabelle den Eintrag des alten Arbeitsplatzes. Nach einem Neustart von ADVOKAT wird der neue Arbeitsplatz automatisch eingetragen und damit lizenziert.
Stellen Sie sicher, dass die Einstellungen der Word Datei "Normal.dotm" korrekt sind, damit Word-Dokumente wie gewünscht aussehen.
Bei Problemen mit der Datei wechseln Sie zum Kapitel Formatierung in Word-Dokumenten ist falsch.
Bitte nicht vergessen:
Stellen Sie sicher, dass Microsoft Office und Adobe Acrobat Reader installiert sind.
Stellen Sie sicher, dass das verwendete Antivirenprogramm und ADVOKAT gemeinsam reibungslos funktionieren. Prüfen Sie dazu das Kapitel Anforderungen Antivirensoftware.