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E-Mail-Benachrichtigung für neuen / nicht abgeholten Rückverkehr

Um sofort über neuen Rückverkehr informiert zu sein und um nicht abgeholten Rückverkehr nicht zu vergessen, können Sie eine Benachrichtigung aktivieren (kostenpflichtig).

Die Benachrichtigungen können Sie unter DiensteElektronischer RechtsverkehrBenachrichtigung verwalten.

Im Dropdown-Feld ("ERV-Code") sind alle ERV-Codes auswählbar, welche für den aktuell angemeldeten Benutzer inkl. Rückverkehr aktiviert sind.
Falls kein ERV-Code für den aktuell angemeldeten Benutzer inkl. Rückverkehr aktiviert ist, ist kein ERV-Code auswählbar und es kann keine Benachrichtigung aktiviert werden.
Die ERV-Code-Aktivierungen sind unter Elektronischer Rechtsverkehr, Reiter Aktivierung einsehbar.

◾ Beispielnachricht für nicht abgeholten Rückverkehr

Absender:  ADVOKAT GmbH noreply@advokat.at
Empfänger:  office@advokat.at
Betreff:    Nicht abgeholter ERV Rückverkehr für R810XXX

Bitte holen Sie den ERV Rückverkehr ab.
(Dies ist eine automatisch erstellte Nachricht.)
Mit freundlichen Grüßen
ADVOKAT Unternehmensberatung
GREITER & GREITER GmbH

◾ Beispielnachricht für neu eingelangten Rückverkehr

Absender:  ADVOKAT GmbH noreply@advokat.at
Empfänger:  office@advokat.at
Betreff:    Nicht abgeholter ERV Rückverkehr für R810XXX

Es wurde folgender neuer Rückverkehr für den Code 'R020026' hinterlegt:
09.03.2012 08:53 AktenzeichenRueckmeldung
09.03.2012 09:08 AktenzeichenRueckmeldung
(Dies ist eine automatisch erstellte Nachricht.)
Mit freundlichen Grüßen
ADVOKAT Unternehmensberatung
GREITER & GREITER GmbH

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