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In den meisten Fällen erfolgt die Koppelung automatisch, sodass eine manuelle Koppelung nicht nötig ist. In diesen Fällen ist jedoch eine manuelle Koppelung möglich/erforderlich:

  • Sie haben früher entkoppelt
  • Eine automatische Koppelung war nicht möglich, weil für denselben Unternehmer (laut Unternehmensregister) mehrere ERV-Anschriftcodes existieren. In diesem Fall können Sie jedoch nur einen der ERV-Anschirftcodes koppeln.

Sobald ein ERV-Anschriftcode gekoppelt ist, werden sämtliche eZustellung-Nachrichten nicht mehr in das eZustellung-Postfach zugestellt, sondern in den ERV, nämlich an den gekoppelten ERV-Anschriftcode, umgeleitet.

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