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← Zurück zu 02 🌍 FAQ ERV - eZustellung

Inhalt auf dieser Seite

In den allermeisten Fällen entsteht die Koppelung automatisch. Dafür erfolgt jede Nacht ein Kopplungslauf.

Die automatische Koppelung kann auf zwei Weisen entstehen

  • Variante 1: eZustellung-Postfach wird automatisch angelegt und ERV-Anschriftcode wird gekoppelt
    • Wenn es möglich ist, wird zunächst das eZustellung-Postfach aus einer der vorhandenen Quellen automatisch angelegt.
      • Mögliche Quellen: Finanz-Online, eZustellung ALT, Kommunikationssystem einer Behörde (z.B. SV-Postfach, AMA)
    • Im Anschluss wird der ERV-Anschriftcode automatisch mit dem vorhandenen eZustellung-Postfach gekoppelt
    • Sie können Ihr eZustellung-Postfach auch im USP (www.usp.gv.at) aufrufen, allerdings werden Sie dort keine Nachrichten finden, solange die Koppelung besteht.
  • Variante 2: eZustellung-Postfach wird aus dem ERV heraus angelegt und gekoppelt
    • Wenn es kein eZustellung-Postfach gibt, wird auf Basis der ERV-Teilnehmerdaten des ERV-Anschriftcodes ein eZustellung-Postfach angelegt und auch unmittelbar gekoppelt.
    • Sie können Ihr eZustellung-Postfach nicht im USP (www.usp.gv.at) aufrufen, da es nur "im Hintergrund" existiert.

Voraussetzung für das Koppeln (und bei Variante 2 auch für das Anlegen des eZustellung-Postfachs) ist, dass der ERV-Teilnehmer eindeutig einem Eintrag im Unternehmensregister zugeordnet werden kann. Das ist bei Rechtsanwälten und Kanzleien in den meisten Fällen aufgrund des ERV-Anschriftcodes möglich. Bei anderen Unternehmern erfolgt ein zeichengenauer Abgleich der Bezeichnungen.

Unternehmensregister

Informationen zum Unternehmensregister finden Sie hier.

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