3.3 Namenskurzbezeichnung

Die Namenskurzbezeichnung ist der hauptsächliche Suchbegriff für einen Namen. Sie wird von ADVOKAT meist nach der 4 + 2 - Regel aus dem Familiennamen und Vornamen gebildet, kann aber geändert werden. Sie muss eindeutig sein.

Das Programm nimmt:

  • bei Privatpersonen: 4 Buchstaben vom Familiennamen und 2 Buchstaben vom Vornamen

  • bei Firmen: 6 Buchstaben von der Firmenbezeichnung

Leerstellen und die meisten Sonderzeichen (zB !"§$% ()=Leerzeichen) werden herausgefiltert und sollten in einer Kurzbezeichnung auch nicht eingegeben werden, da Sie sonst den Namen nur schwer finden werden.

Empfehlung: Üblicherweise sollten Sie bei Privatpersonen den Vorschlag des Programms akzeptieren; bei Firmen sollten Sie den 1. Wortteil oder hauptsächlichen Wortteil nehmen, außer es gibt gebräuchliche Abkürzungen wie zB CA, AKV, SN. Alle Mitarbeiter in der Kanzlei sollten von der Langbezeichnung intuitiv auf die Kurzbezeichnung schließen können.

Wenn eine Namenskurzbezeichnung zB "HögeWa" bereits existiert, wird bei Eingabe desselben Vor- und Familiennamens erstens vor der Neuanlage "gewarnt" und zweitens "HögeWa2" vorgeschlagen.

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