6.3.9.5 Restzinsen für einen Tag

Dieses Problem entsteht häufig, wenn eine Zahlung auf Zinsen gewidmet wird und nicht ausreicht, um die Zinsen zur Gänze abzudecken. Die Ursache ist: Tageweise erfasste Zinsen können bei ADVOKAT nur tageweise bezahlt werden. Zinsen für einen halben Tag können nicht gezahlt werden.

Beispiel:
Es seien 10.000,00 mit 10 % Zinsen seit 1.1. offen.
Die Zinsen für einen Tag betragen 2,78.
Es werden 173,00 bezahlt und auf Zinsen angerechnet. Damit können Zinsen von 173 / 2,78 = 62 Tage voll bezahlt werden, das sind die Tage vom 1.1. bis 2.3. Vom Zahlungsbetrag werden 62 * 2,78 = 172,22 verbraucht. Es verbleibt ein unschöner Zahlungsrest von 0,78, der nicht mehr für einen ganzen Zinstag reicht.

Es gibt folgende Möglichkeiten:

  1. Der Betrag von 0,78 wird auf Kapital angerechnet: Dies ist richtig, hat aber zur Folge, dass die Forderung von 10.000,00 wird auf 9.999,22 vermindert. Zinsen von 10 % laufen ab 3.3. aus diesem Betrag weiter. In diesem Fall wird automatisch eine Forderung "Restliche Zinsen" generiert wie folgt: Kapital = 0, Zinsen aus 10.000 vom 1.1. bis 2.3. Siehe Zahlung auf Kapital und Restliche Zinsen.

  2. Der Betrag wird auf Kosten oder Überzahlung angerechnet und dem RA gutgebucht. Das geht nur bei sehr geringen Beträgen.

  3. Der Betrag wird auf die Zinsen einer anderen Forderung angerechnet. Wenn dort die Zinsen weniger als 7,64 pro Tag ausmachen, könnte der Zahlungsrest dadurch noch weiter vermindert werden. Das Problem besteht dann wahrscheinlich mit einem geringeren Rest weiter.

ADVOKAT schlägt zuerst die Variante 1 vor mit der Meldung:
Die Zinsen für einen Tag betragen 2,78. Der Restbetrag von 0,78 reicht nicht für einen vollen Zinstag. Restbetrag weiter aufteilen? Ja/Nein

Bei Nein schlägt ADVOKAT die Variante 2 vor:
Restbetrag auf Überzahlung buchen?

Vermeidung des Problems Restzinsen für einen Tag

Im Fenster Zahlung Schuldner - Einstellungen gibt es die Option: "Bei restlichen Zinsen auf volle Zinstage auf- und abrunden." Diese Option ist standardmäßig ausgeschalten.

Einschalten bedeutet: Wenn bei einem Zahlungseingang ein restlicher Zinsenbetrag übrigbleibt, und dieser nicht anders verwendet wird (Kapital, Kosten, Überzahlung) wird die Zinsenrechnung auf den nächsten vollen Tag auf- oder abgerundet.

Beispiel 1:
Angenommen die Zinsen betragen für einen Tag 10,00. Bei einem Zahlungseingang von 24,99 deckt ADVOKAT 2 Zinstage ab und ignoriert den Mehrbetrag von 4,99. Der Schuldner verliert durch Abrunden 4,99. ADVOKAT tut also so, als ob 24,99 genau 2 Zinstage (und nicht 3) abdecken würde.

Beispiel 2:
Angenommen die Zinsen betragen für einen Tag 10,00. Bei einem Zahlungseingang von 25,00 deckt ADVOKAT 3 Zinstage ab und ignoriert, dass die Zinsen für 3 Tage 30,00 betragen würden. Der Gläubiger verliert durch Aufrunden 4,99. ADVOKAT tut also so, als ob 25,00 genau 3 Zinstage abdecken würde.

Bei beiden Varianten ergibt sich ein nicht vermeidbares Folgeproblem. Das wird am Beispiel 1 erklärt:
ADVOKAT vermindert die Schuld um 2 Zinstage, das sind 20,00. Im Datensatz Forderung werden zwei Zinstage weggenommen. Ein Exekutionsantrag geht von diesem Zinsenlauf aus. Die Funktion Betreibung / Schuldenstand anzeigen zeigt auch diesen Zinsenlauf.
ABER in der Schuldnerabrechnung scheint als Zahlungsbetrag 24,99 auf. Die Schuld in der Schuldnerabrechnung ist somit um 4,99 geringer als die Schuld, die sich durch Schuldenstand anzeigen ergibt. Die beiden Programmteile zeigen unterschiedliche Ergebnisse.

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