14.5.4 Forderungsübergang Dienstleistungszentrum Arbeitgeberhaftung

Diese Funktion ist zwar kein Forderungsübergang im klassischen Sinn, wird aber aufgrund der Ähnlichkeit im Insolvenzprogramm gleich verwaltet.

Bei Bauleistungen von einem Sub-Unternehmer an einen General-Unternehmer zahlt der General-Unternehmer nicht den vollen Betrag an den Sub-Unternehmer, sondern nur 75 % davon. Die restlichen 25% werden an das "Dienstleistungszentrum Auftraggeber/innen-Haftung" bei der Wiener Gebietskrankenkasse bezahlt. Dieses leitet 20 % an die GKK und 5 % an das Finanzamt weiter. Die Leistung an das Dienstleistungszentrum befreit von der Haftung des Auftraggebers für die Abgaben des beauftragten Unternehmens.

Dies machen manche Insolvenzverwalter zu ihrer eigenen Absicherung.

Im Insolvenzprogramm funktioniert die Zahlstelle "Dienstleistungszentrum" wie ein Forderungsübergang. Wählen Sie im Fenster Insolvenz-Anmeldung den Befehl Befehle / Forderungsübergang. Das Programm bildet innerhalb dieser Anmeldung automatisch eine neue Zahlstelle. Vorgeschlagen wird "IEF". Überschreiben Sie das mit "V-DLZAGH". Unter dieser Kurzbezeichnung ist das Dienstleistungszentrum in ADVOKAT angelegt. Tragen Sie im Feld Betrag den Forderungsteil ein, der an das Dienstleistungszentrum bezahlt werden soll.

In der Folge wird bei Ausdruck des Anmeldungsverzeichnisses der Text "Forderungsübergang" durch den Text "Beträge an andere Zahlstellen" ersetzt.

10

10

Hans Aberl
4030 Linz, Aberstr. 12a/II

Bauleistungen  2.000,00

Beträge an andere Zahlstellen:
Dienstleistungszentrum AGH  500,00

Im Weiteren, insbesondere beim Verteilungsentwurf, funktioniert die Zahlstelle ganz gleich wie bei einem Forderungsübergang.

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx