19.1.153 Stoppcode #097# : Angaben zur Zuständigkeit
Fßr einen bestimmten Betreibungsschritt, Unterfenster Mahnklage 1 wird die Zuständigkeit ermittelt. Folgende Zuständigkeiten werden berßcksichtigt:
EÂ Â wurde als ErfĂźllungsort vereinbart
UÂ Â war Unfallsort bzw. Ort der SchadenszufĂźgung
FÂ Â Vor bzw. gleichzeitig mit Ăbersendung der Ware wurde die Faktura mit dem Vermerk unbeanstandet
  angenommen, zahlbar und klagbar an dem oben angegebenen Ort
MÂ Â ist Ort des Miet-/Pachtgegenstandes
GÂ Â wurde als Gerichtsstand vereinbart
W  Wohnsitz oder gewÜhnlicher Aufenthalt des Arbeitsnehmers während des Arbeitsverhältnisses
AÂ Â Arbeitsort
OÂ Â Ort Entgeltzahlung
Beispiel:
Falls im Fenster Mahnklage 1 die Felder Plz und Ort belegt sind und die Checkboxen fßr die Zuständigkeit "E", "U" und "G" angekreuzt sind, wird der Stoppcode #097# ersetzt durch:
Innsbruck
EÂ Â wurde als ErfĂźllungsort vereinbart
UÂ Â war Unfallsort bzw. Ort der SchadenszufĂźgung
GÂ Â wurde als Gerichtsstand vereinbart
Verwendung:
In Mahnklagen.
Copyright Š 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx