17.9.2 Klausel für Wertsicherungsverträge
Das statistische Zentralamt empfiehlt folgende Klausel für Wertsicherungsverträge, dessen Vorschriften auch vom Programm berücksichtigt werden:
"Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat ... des Jahres 19.. errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich ... % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat."
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