17.12.1 Grundbuch-Firmenbuch-Assistent aufrufen
Es gibt drei Fälle:
1. Der Auszug wird eingeholt:
Wenn Sie den Auszug einholen, wird das Ergebnis im Fenster ADVOKAT Online angezeigt. Hier gibt es zwei Schaltflächen, die die Verarbeitung starten:
Auszug verarbeiten öffnet das Fenster Grundbuch-Firmenbuch-Assistent
Als Leistung erfassen öffnet das Fenster Leistung (siehe Grundbuchdatenbank)
Abb. 538: Fenster "ADVOKAT Online":
2. Der Auszug ist bereits in einem Akt gespeichert
Der Auszug ist als Dokumentdatensatz (oder als Leistung mit verbundenem Dokument) in einem Akt gespeichert. Sie markieren das Dokument (die Leistung) und wählen den Menüpunkt Online / Grundbuch-Firmenbuch-Auszug verarbeiten.
Abb. 539: Menüpunkt "Grundbuch-Firmenbuch-Auszug verarbeiten":
Das Fenster Grundbuch-Firmenbuch-Assistent wird geöffnet.
3. Der Auszug aus dem Grundbuch-Assistent wird in einem ERV Grundbuchantrag verarbeitet:
Bei der Erstellung eines ERV-Grundbuchantrags kann man einen Grundbuchauszug verarbeiten. Dies erfolgt im Fenster Programme > ERV. Sie öffnen einen ERV-Schriftsatz der Art "Grundbuch" und wählen den Reiter "Grundbuch". Sie sehen die Schaltfläche Auszug verarbeiten.
Abb. 540: Fenster "ERV Grundbuchantrag", Schaltfläche "Auszug zuordnen":
Es geschieht Folgendes:
Personen werden aus dem Auszug ausgelesen und angelegt
Personen werden als Beteiligte zum Grundbuchantrag hinzugefügt
weitere sinnvolle Daten werden vorgeschlagen
es gibt Hilfestellungen für die Eintragung eines Pfandrechts und für die Eintragung des Vorrangs eines Pfandrechts
Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx