19.3.8 Stoppcode #322# : Ursprüngliche Kosten (Titel)
Ursprüngliche Kosten sind alle Titel zu einem Akt, bevor eine Zahlung eingegeben wurde (Feld Zugesprochen). Diese Beträge speichert Advokat in der Titelgeschichte. Die Titelgeschichte kann man nur über die Schuldnerabrechnung einsehen. Im Akt selbst sieht man nur den aktuell offenen Betrag des Titels.
Hinweis:
Quasititel sind enthalten.
Kosten aus Leistungen sind nicht enthalten, außer auf diese wurde bereits eine Schuldnerzahlung angerechnet (Quasititel).
Offene Leistungen und Mahnleistungen sind nicht enthalten.
Zinsen nach § 54a ZPO sind nicht enthalten.
Der ausgewiesene Betrag ist brutto.
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