17.6.4 Buchung erfassen
Im Registrierkasse Hauptfenster kann mit Bearbeiten / Neu, mit der rechten Maustaste oder mit dem entsprechenden Icon eine neue Buchung erfasst werden, wobei sich dieses Fenster öffnet.
Abb. 511: Fenster "Buchung erfassen"
Das Datum ist immer heute und nicht editierbar. Die Belegnummer wird automatisch vergeben. Das Schema ist: Jahr (2-stellig) / RKNr (3-stellig) / laufende Nummer (5-stellig; läuft je Registrierkasse separat).
Es können mehrere Positionen mit verschiedenen Umsatzsteuerkategorien erfasst werden. Im Feld Betrag brutto ist der Zahlungsbetrag brutto anzugeben. Im Feld USt ist die Umsatzsteuerkategorie anzugeben, wobei die Eingabe des Umsatzsteuersatzes genügt. Als zusätzliche Kategorie kann ein X gewählt werden, wenn es sich um Fremdgeld oder durchlaufende Posten handelt.
Der Gesetzgeber verlangt, dass die bezahlten Leistungen bezeichnet werden (Art und Umfang). Dies kann für die einzelnen Positionen in der Spalte Bezeichnung und für die gesamte Buchung im Feld Text erfolgen.
Vor dem Speichern wird folgende Meldung angezeigt:
Abb. 512: Meldung "Buchung und Beleg erstellen"
Sie können den überreichten Betrag eingeben und es wird das Rückgeld angezeigt.
Beleg erstellen erzeugt die Buchung und druckt einen Beleg zum eben erfassten Geschäftsfall aus, dh es öffnet sich Word. Siehe Ausdruck Kassenbeleg.
Bei Verwendung der Registrierkasse mit Manipulationsschutz wird jede Buchung unter Zuhilfenahme der Signaturerstellungseinheit (USB-Stick) signiert. Wenn die Signierung scheitert, wird eine Fehlermeldung angezeigt. Details hierzu siehe bei Ausfall Signaturerstellungseinheit.
Abbrechen schließt die Meldung und kehrt zurück in das Fenster Buchung erfassen, ebenso Esc.
Die Kassa kann nie negativ werden. Wenn dies zB durch einen Schreibfehler geschehen sollte, weist eine kurze Meldung Sie darauf hin.
Es ist möglich, eine Buchung mit Betrag 0,00 zu erfassen (das gilt auch für Trainingsbuchungen). Dies ist eine gesetzliche Vorgabe.
Buchung löschen oder ändern?
Es gibt keine Möglichkeit, Buchungen zu löschen oder zu ändern und es darf auch keine geben! Wie für Buchhaltungen, gibt es auch für Registrierkassen strenge Dokumentationsvorschriften (allen voran etwa das Radierverbot), die eingehalten werden müssen.
Es gibt nur die Möglichkeit zu stornieren, womit eine Stornobuchung erzeugt wird.
Wenn der Ausdruck des Belegs nicht funktioniert hat, wählen Sie Beleg erneut drucken.
Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx