4.8.6 Ablauf Kostenvorschuss für Sachverständigenkosten

  1. Zahlungseingang vom Klient,
    Eingabe als Akonto "Durchlaufer"
    (Buchung Zahlungseingang in Fibu 2800 | 9110)

  2. Kostenvorschuss an das Gericht überweisen
    Eingabe der Leistung "KVOR", Einzahler = "RA"
    Überweisung aus dem offenen Fenster Kostenvorschuss mit Schaltfläche Überweisung

(Buchung des Zahlungsausgangs in Fibu 9110 | 2800)

  1. Beschluss des Gerichts über die Höhe der Sachverständigenkosten
    Leistung "KVOR" ergänzen, Eingabe in das Feld ger. bestimmt

  2. Zahlungseingang des nicht verbrauchten Kostenvorschusses vom Gericht
    "Zahlungseingang Treuhandgeld"
    Keine Übernahme in die Fremdgeldverwaltung
    (Übernahme in die Finanzbuchhaltung mit Buchung 2800 | 9100)

  3. Leistung "KVOR" ergänzen mit Datum und Betrag "vom Gericht zurück" => Offen = 0

  4. Akonto des Klienten öffnen und Rückerstattung für den Betrag, der vom Gericht zurückgekommen ist, durchführen
    Übernahme in Fremdgeldverwaltung, keine Übernahme in BH

  5. Auflösung des Fremdgelds durch Überweisung an Klienten oder durch Umbuchung auf Erlöse (USt-pflichtig)

  6. Honorarnote

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