12.2.5 Löschen von ERV-Schriftsätzen

Noch nicht gesendete Schriftsätze können Sie ohne Probleme löschen. Der Schriftsatz kann idR einfach wieder erstellt werden. Zu beachten ist maximal, dass ein geschriebenes Weiteres Vorbringen dabei verloren geht.

Anders ist es beim Löschen von Schriftsätzen mit Status OF = Offen. Es muss Ihnen klar sein, dass ein Schriftsatz mit dem Status OF praktisch vollständig eingebracht ist. Er darf somit nur bei technischen Fehlern gelöscht werden. Das Löschen ändert nichts an der ordnungsgemäßen Einbringung. Der Schriftsatz gilt als eingebracht. Zusätzlich werden Sie keine ERV-Rückmeldung erhalten, dass und zu welchem Zeitpunkt dieser Schriftsatz mit OK bestätigt wurde. Sie sollten daher einen OF-Schriftsatz nur nach Rücksprache mit dem Support von ADVOKAT löschen.

Beim Löschen eines Schriftsatzes mit Status OK gilt: Ein Schriftsatz mit dem Status OK ist vollständig eingebracht. Er enthält auch Informationen zum Akt. Wenn Sie diesen Datensatz löschen, kann der Rückverkehr nicht automatisch in den Akt eingearbeitet werden. (Zahlungsbefehl, Exekutionsbewilligung). Diese Einarbeitung kann aber auch händisch erfolgen.

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