14.5.1 Forderungsübergang Variante "Zahlstellen"
Für diese Variante aktivieren Sie im Fenster Insolvenz Einstellungen die Option Bei Forderungsübergang Zahlstellen verwenden.
Wenn von einer Forderung mit z.B. Postnummer 3 durch Abtretung oder gesetzliche Bestimmungen alles oder ein Teil auf einen anderen Gläubiger übergeht, dann wählen Sie im Fenster Insolvenz-Anmeldung den Befehl Befehle / Forderungsübergang. Das Programm bildet innerhalb dieser Anmeldung automatisch eine neue Zahlstelle "IEF" und kürzt die Zahlstelle Gläubiger/Vertreter um den übergegangenen Forderungsteil. Es bleibt bei einer Anmeldung. Hinweis: Für die Automatik muss in ADVOKAT eine Person "IEF = IEF-Service GmbH" vorhanden sein.
Alle Erklärungen (bestritten, bedingt, sichergestellt) gelten für die gesamte Anmeldung.
Im Anmeldungsverzeichnis scheint nur eine Anmeldung auf. In dieser Anmeldung wird ein Hinweis angedruckt: zB "Forderungsübergang: Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds".
Im Verteilungsentwurf werden alle Zahlungsempfänger angeführt. Es kann beliebig viele Zahlungsempfänger geben.
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