9.4.2 Händische Nummerierung
Die nächsthöhere Rechnungsnummer kann auch händisch vergeben werden, zB weil die Honorarnote schon erstellt wurde und jetzt (korrigiert) abgesendet werden soll oder weil Sie ein eigenes Nummerierungssystem verwenden wollen. Dazu geben Sie im Datensatz Honorar im Feld Rechnungsnummer einen Punkt "." ein und bestätigen. Es erscheint eine Meldung:
Die Rechnungsnummer wird ermittelt/überprüft, sobald Sie den Datensatz Honorar speichern. Wollen Sie jetzt speichern?
Die Zahlenreihe muss lückenlos sein. Ein Steuerprüfer achtet darauf. Durch händische Eingabe einer Nummer könnte eine Lücke geschlossen werden. Allerdings dürfte bei fehlerlosem Arbeiten eigentlich keine Lücke entstehen.
Durch händische Vergabe kann ein "Startwert" vergeben werden. ADVOKAT zählt immer von der höchsten bisher verwendeten Rechnungsnummer um 1 hoch. Wenn Sie bisher 03/1 bis 03/50 verwendet haben und jetzt händisch einen Datensatz Honorar mit Rechnungsnummer 03/100 eingeben, dann wird ADVOKAT als nächstes 03/101 vorschlagen. ADVOKAT warnt: "Achtung: Die letzte Rechnungsnummer war 03/50. Sie erzeugen eine Lücke in den Rechnungsnummern. Wollen Sie dies?" Eine Lücke wird nicht mehr automatisch gefüllt.
Bei händischer Eingabe werden nur Nummern im richtigen Format akzeptiert.
Hinweis:
Die Nummer muss immer mit einer zweistelligen Jahreszahl beginnen, also bitte 03 und nicht 2003.
Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx