14.3.6 Insolvenz löschen
Ein gesamtes Insolvenzverfahren mit allen Anmeldungen kann mit dem Befehl Insolvenz / Löschen gelöscht werden.
Es folgt zuerst die Sicherheitsabfrage: "Wollen Sie die Insolvenz löschen?"
Bei Ja folgt die Abfrage: "Sollen auch alle Gläubiger dieser Insolvenz gelöscht werden?" Der Sinn ist, dass der Namensbestand des Insolvenzverwalters nicht mit übermäßig vielen Namen aufgebläht wird.
Dies betrifft nur die Gläubiger, nicht die Vertreter. Allerdings muss das Programm prüfen, ob dieser Name auch sonst irgendwo in Ihren Daten vorkommt. Diese Prüfung kann je nach Umfang der Daten auch eine Stunde dauern.
Dann folgt die Abfrage: "Zu dieser Insolvenz gibt es Überweisungen. Sollen auch diese gelöscht werden?" Siehe dazu Überweisungen.
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