17.14.1 Grundlagen
Der ADVOKAT Insolvenzcheck prüft, ob in ADVOKAT Personen gespeichert sind, die in der Ediktsdatei (Insolvenzdatei) - im Folgenden kurz "Edikt" - des Bundesministeriums für Justiz aufscheinen. Gegen diese Personen könnte ein Insolvenzverfahren anhängig (gewesen) sein oder es wurde mangels Kostendeckung nicht eröffnet/aufgehoben.
Falls eine Klage oder ein Exekutionsantrag gegen eine insolvente Person eingebracht wird, entstehen Kosten (Pauschalgebühr, ev. sogar die Kosten für Einspruch des Masseverwalters), die nicht ersetzt werden.
ADVOKAT kann Sie ohne großen Aufwand warnen, wenn Sie eine Klage oder einen Exekutionsantrag gegen einen insolventen Schuldner einbringen. Der Insolvenzcheck bietet dazu eine bequeme Einzelabfrage, die direkt bei der Aktanlage und bei der Erstellung von (Mahn)Klagen und Exekutionen greift. In wenigen Sekunden wird das gesamte Edikt (alle Bekanntmachungen der letzten 3 Jahre) geprüft und eine Liste zeigt die möglichen Treffer an.
Andererseits wollen manche Anwender alle Personen des aktiven Aktenbestandes periodisch mit dem Edikt abgleichen. Dazu bietet ADVOKAT die sehr mächtige Gesamtabfrage. Jede im Datenbestand gespeicherte Person (Klient, Gegner oder sonstiger Aktbeteiligter) wird regelmäßig im Edikt gesucht. Nur so können Sie einen Klienten bei Insolvenz eines Schuldners warnen und die Forderung anmelden und so können Sie frühzeitig erfahren, dass über eine in der Aktenverwaltung gespeicherte Person ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Bei der Gesamtabfrage werden standardmäßig nur die Bekanntmachungen des letzten Monats geprüft. Diese Grenze kann erhöht werden.
Die händische Prüfung des Edikts kann mühsam sein. Sie müssen jede Neueintragung ansehen und mit Ihrer Personendatei gegenprüfen. Der ADVOKAT Insolvenzcheck automatisiert die Abfrage und kann Ihnen viel Arbeit abnehmen.
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