4.2.4.4 Ordnerstruktur anlegen
Mit dem Befehl Ordnerstruktur anlegen können Sie je nach Aktentyp (zB für Standardakt, Vertrag, Prozess, etc.) eine Liste von individuellen Ordnern anlegen.
Beispiel:
Öffnen Sie den Akt namens "Vorlage"
Legen Sie in diesem Akt zB einen Ordner "Standardakt" an
Legen Sie unter dem Ordner " Standardakt" zB folgende Unterordner an:
Standardakt
Gericht
Kläger
Beklagter
Klient
GegenRA
Sachverständiger
Hinweis: "Gericht", "Klient", etc. ist ein Unterordner zum Ordner "Standardakt".
Wenn Sie jetzt in einem neuen Akt mit der rechten Maustaste auf den Ordner "Gesamt" klicken und den Menüpunkt Ordnerstruktur anlegen wählen, steht die Auswahl "Standardakt" zur Verfügung. Hiermit werden die folgenden Ordner angelegt:
Gericht
- Kläger
- Beklagter
Klient
GegenRA
Sachverständiger
Durch Ordnerstruktur anlegen werden nur Ordner hinzugefügt, nicht gelöscht oder umbenannt.
Schnelles Rückgängig-Machen gibt es nicht. Sie müssen die Ordner einzeln löschen.
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