11.7.8 Drittschuldnererklärung (1SEDRIT)
Wenn ein Anwalt einen Drittschuldner vertritt, muss er eine Drittschuldnererklärung abgeben. Dies geht via ERV. ADVOKAT liefert ein Formular für die Drittschuldnererklärung aus.
Der Ablauf für die Erstellung einer Drittschuldnererklärung ist wie folgt:
Der Akt wird angelegt mit dem Drittschuldner als Klient. (Wir verzichten auf die Anlage der betreibenden und verpflichteten Partei im Akt).
Die Betreibung 1SEDRIT wird via ERV ausgeführt. Damit wird im ERV die Drittschuldnererklärung vorbereitet.
Jetzt wird im Akt die Betreibung DRIT via Word ausgeführt.
Hinweis: Diese Betreibung wurde durch das vorangegangene 1SEDRIT automatisch im Akt vorbereitet.Das Word-Formular DRIT wird am Bildschirm ausgefüllt und alle verbleibenden Platzhalter "x" mit der Funktion Suchen / Ersetzen gelöscht. Hinweis: Die betreibenden und verpflichteten Parteien können durch "Namen einspielen" aus ADVOKAT übernommen werden, wenn sie angelegt sind.
Das ausgefüllte Formular DRIT wird im ERV dem Schriftsatz Drittschuldnererklärung als Anlage hinzugefügt. Tipp: Durch Hineinziehen wird das Worddokument wird automatisch in ein PDF konvertiert.
Die Drittschuldnererklärung wird an das Gericht und per Direktzustellung an den Vertreter der betreibenden Partei gesendet.
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