6.6.2 Fenster Schuldnerabrechnung drucken
Die Schuldnerabrechnung wird aus dem Fenster Aktenverwaltung über den Menüpunkt Betreibung / Schuldnerabrechnung drucken aufgerufen. Es erscheint folgendes Fenster:
Abb. 196: Fenster "Schuldnerabrechnung drucken"
Art der Schuldnerabrechnung
Es gibt folgende Arten der Schuldnerabrechnung (Details siehe gleich unten):
Kurzform
Normalform
Langform
Gerichtsform
Aktenfilter
Öffnet das Fenster Suchassistent, in dem Sie die gewünschten Akten auswählen können. Keine Auswahl bedeutet der aktuelle Akt.
Per Datum
Bis zu diesem Datum werden die Zinsen gerechnet. Forderungen, Titel, Leistungen und Zahlungen, die nach diesem Datum liegen, werden nicht aufgenommen. Relevant ist für Forderungen das ursprüngliche Zinsen-ab-Datum (nicht das Rechnungsdatum) und für Titel das Beschlussdatum.
Gegen wen
Beschränkung auf bestimmte Gegner.
Bereits in einem Datensatz Leistung oder Titel gibt es das Feld gegen wen.
Beim Eingang einer Schuldnerzahlung kann man mit gegen wen auf die Kosten einschränken, die ein bestimmter Gegner schuldet. Wenn Sie etwa "2" eingeben, filtert ADVOKAT automatisch die Titel (Leistungen) heraus, bei denen das Feld gegen wen leer ist oder "2" eingegeben ist – und damit auch die Zahlungen, die auf genau diese Titel angerechnet wurden.
Zur Information: Forderungen gelten immer gegen alle Gegner; es werden daher immer alle Forderungen in die Schuldnerabrechnung aufgenommen.
Ger. bestimmbare Leistungen (Mahnleistungen) aufnehmen
Normalerweise werden in die Schuldnerabrechnung nur gerichtlich bestimmte Kosten (Titel) aufgenommen. Mit dieser Option können, aber auch alle noch nicht gerichtlich bestimmten Hauptleistungen (Mahnleistungen) aufgenommen werden.
Wenn auf eine gerichtlich bestimmbare Leistung (Mahnleistung) aber eine Zahlungen angerechnet worden ist, wird diese Leistung auf jeden Fall aufgenommen.
Aus technischen Gründen können diese beiden Positionen in der Schuldnerabrechnung nicht chronologisch eingeordnet werden, sondern werden am Ende hinzugefügt.
OK
Der Ausdruck der Schuldnerabrechnung erfolgt über Word. Die Vorlagen finden sich in "..\daten\vorlagen\Akt\Original".
Kurzform | SCHULD1.docx |
Normalform | SCHULD2.docx |
Langform | SCHULD3.docx |
Gerichtsform | SCHULD4.docx |
Die eigentliche Schuldnerabrechnung wird durch den Stoppcode #300# : Schuldnerabrechnung erzeugt.
Schuldnerabrechnung (Kurzform)
Bei der Kurzform werden Kapital und Zinsen werden nur in Summe angeführt, die gerichtlich bestimmten Kosten und die Zahlungen dagegen detailliert. Die umfangreiche Schuldnerabrechnung ist für den Schuldner ev. unklar und führt zu Rückfragen.
| Summe Kapital | 10.020,00 |
| Summe Zinsen bis 06.12.2020 | 2.025,84 |
| Zwischensumme | 12.045,84 |
17.07.2020 | Mahnklage, 1C123/08i, Bezirksgericht Innsbruck (inkl. Zinsen § 54a ZPO) | 329,57 |
01.08.2020 | Exekutionsantrag | 191,00 |
04.09.2020 | Kostenvorschuss an Gericht | 55,00 |
| Zwischensumme Kapital und Kosten | 12.621,41 |
01.10.2020 | Zahlung an Klagsvertreter | -1.200,00 |
07.12.2020 | Offener Saldo | 11.421,41 |
Zinsen für jeden weiteren Tag ca. € 3,0430
Schuldnerabrechnung (Normal- und Langform)
In der Kurzform ist bei mehreren Teilzahlungen der Zinsenlauf nicht nachvollziehbar. In der Normalform werden dagegen die einzelnen Forderungen und die Zinsenstaffeln, wie sie durch die Anrechnung der Schuldnerzahlungen entstanden sind, genau angeführt.
In der (unten wiedergegebenen) Langform wird im Block "Anrechnung auf ..." zusätzlich beschrieben, auf welche Forderungs- und Kostenteile die Zahlung angerechnet worden ist.
Datum | Forderung | Kapital u Zinsen | Kosten |
01.01.2019 | 01 Lieferung/Kaufpreis | 10.000,00 |
|
01.06.2020 | 12 Mahnspesen | 20,00 |
|
17.07.2020 | Mahnklage, 1C123/08i, Bezirksgericht Innsbruck |
| 326,88 |
|
| 10.020,00 | 326,88 |
| 10 % Zinsen von 01.01.2019 bis 30.09.2020 aus € 10.000,00 bei jährlicher Kapitalisierung | 1.825,00 |
|
| Zinsen § 54a ZPO von 17.07.2020 bis 30.09.2020 aus € 326,88 |
| 2,69 |
01.10.2020 | Zahlung an Klagsvertreter € 1.200,00 | -870,43 | -329,57 |
| Anrechnung auf |
|
|
01.08.2020 | Exekutionsantrag |
| 191,00 |
04.09.2020 | Kostenvorschuss an Gericht |
| 55,00 |
|
| 10.974,57 | 246,00 |
| 10 % Zinsen von 01.10.2020 bis 06.12.2020 aus € 10.955,00 bei jährlicher Kapitalisierung | 200,84 |
|
07.12.2020 | Offener Saldo | 11.175,41 | 246,00 |
|
|
| 11.421,41 |
Zinsen für jeden weiteren Tag ca. € 3,0430
Schuldnerabrechnung (Gerichtsform)
Kurz-, Normal- und Langform der Schuldnerabrechnung geben die Aufteilung und Berechnung genau so wieder, wie diese im Akt vorgenommen wurde. Wenn zuerst auf Kosten angerechnet wurde, dann bleibt das meist höher verzinste Kapital länger offen und es fallen mehr Zinsen an.
Die "Gerichtsform" rechnet anders: Alle Zahlungen werden – unabhängig von der tatsächlichen Widmung – zuerst auf die Spalte Kapital und Zinsen angerechnet bis diese Spalte Null ist, dann erst werden Zahlungen auf die Kostenspalte angerechnet.
Bei dieser Art der Anrechnung vermindert sich das Kapital und damit die Zinsenbemessungsgrundlage schneller, als wenn die Anrechnung zuerst auf Kosten erfolgt. Das heißt, die Zinsen werden in der Regel niedriger ausfallen und die Schuld ist schneller bezahlt.
Diese Neuberechnung erfolgt gewissermaßen "simulativ", egal wie das Geld verwendet wurde, und stimmt daher häufig nicht mit dem Stand im Akt überein.
Diese Form der Schuldnerabrechnung ist auch bei einer nicht-chronologischen Erfassung der Zahlungen möglich.
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