/
6.4.1 Zinsberechnung und Zinstage (bis 30.6.2014 und ab 1.7.2014)

6.4.1 Zinsberechnung und Zinstage (bis 30.6.2014 und ab 1.7.2014)

Zinsen müssen immer auf Tageszinsen zurückgerechnet werden. Die Einheit ist 1 Tag. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Monat mit 30 Tagen, Jahr mit 360 Tagen; dies ist Standard in Österreich, Deutschland, Schweiz

  2. Monat taggenau, Jahr zu 365 Tagen; im angelsächsischen Bereich

  3. Monat genau, Jahr zu 360 Tagen; in Italien, Frankreich, Belgien, Niederlande

ADVOKAT unterstützt die Varianten 1 (Standard) und 2. Man kann dies im Aktinhalt Forderung, Feld Verzinsungsart, einstellen.

Die Höhe der Zinsen für einen Tag ist bei den beiden Varianten unterschiedlich, weil das Jahr einmal 360 Tage und einmal 365/366 Tage hat.

Das Schaltjahr wird bei Variante 1 (30/360) mit 360 Tagen und bei Variante 2 (31/365) mit 366 Tagen.

Berechnung der Tage:

  1. Variante 1 (30/360):
    Hier wir ein vollständiges Jahr mit 360 Tagen gerechnet + ein vollständiger Monat mit 30 Tagen + die restlichen Tage + 1 Tag (der erste und letzte Tag wird mitgerechnet).
    Beispiel: 31.1.2010 bis 10.04.2012
    (2012 - 2010)*360 + (4 - 1)*30 + 10 - 31 + 1 = 790 Tage

  2. Variante 2 (31/365):
    Hier wird jeder Tag gezählt:
    Beispiel: 31.1.2010 bis 10.4.2012 = 801 Tage (der erste und letzte Tag wird mitgerechnet)

Hinweis: In einem Schaltjahr ergeben sich bei Variante 2 (31/365) andere Zinsen als in einem "normalen" Jahr: 10 % Zinsen aus 1.000,00 sind in einem "normalen" Jahr 100,00 und in einem Schaltjahr 100,27, weil 366/365 Tage Zinsen gerechnet werden.

Wie wird der erste und der letzte Tag eines Zinsenlaufs gerechnet:

  1. Bis 30.06.2014 wurde der letzte Tag nicht mitgerechnet:

Von 1.1. bis 2.1. war 1 Zinstag (exklusive letztem Tag).

Von 1.1. bis 1.1. war kein Zinstag.

Von 1.1. bis zum nächsten 1.1 war ein Zinsjahr.

Von 1.1. bis 31.12. war kein ganzes Jahr.

Konsequenzen bei einer Zahlung

Nehmen wir an, es seien 100 ab dem 1.1. offen, am 2.1. werden 10 bezahlt und am 3.1. werden 10 bezahlt. Das Zinsenbegehren lautet:

10 % Zinsen von 1.1. bis 2.1. aus 100,00, (1 Tag)

10 % Zinsen von 2.1. bis 3.1. aus 90,00, (1 Tag)

10 % Zinsen von 3.1 bis ...

Die Zinsen werden - bei dieser Art der Zinsenrechnung - für den 2.1. und 3.1. nicht doppelt gerechnet.

Falsch wäre - bei dieser Art der Zinsenrechnung - folgende Aufstellung:

... Zinsen ... von 1.1.2010 bis 2.1.2010 ... (1 Tag)

... Zinsen ... von 3.1.2010 bis 3.1.2010 ... (0 Tag)

... Zinsen ... von 4.1.2010 bis ...

  1. Ab 01.07.2014 wird der letzte Tag mitgerechnet:

Von 1.1. bis 2.1. sind zwei Zinstage (inklusive erstem und letztem Tag).

Von 1.1. bis 1.1. ist ein Tag.

von 1.1. bis zum 31.12. ist ein Zinsjahr.

Von 1.1. bis zum nächsten 1.1. ist ein Zinsjahr + 1 Zinstag.

Konsequenzen bei einer Zahlung

Nehmen wir an, es seien 100 ab dem 1.1. offen, am 2.1. werden 10 bezahlt und am 3.1. werden 10 bezahlt. Das Zinsenbegehren lautet:

10 % Zinsen von 1.1. bis 2.1. aus 100,00, (2 Tage)

10 % Zinsen von 3.1. bis 3.1. aus 90,00, (1 Tag)

10 % Zinsen von 4.1 bis ...

Der Grund für die Einführung dieser neuen Zinsenberechnungsmethode wird in Änderung Aktanlagedatum ändert Zinsberechnung erklärt.

Zinseszinsen ab Klagszustellung
Wenn Zinsen oder Zinseszinsen ab Klagszustellung verlangt werden sollen, dann müssen Sie in der Forderung in das Feld Zinsen von bzw. Zinseszinsen seit das Datum 01.01.1901 eintragen. Bei Ausdruck der Klage wird dieses Feld mit dem Datum der Klage + 1 Tag gefüllt. Damit ist es möglich, das Zinsdatum automatisch auf den Tag der Klagseinbringung zu setzen.

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx